Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der eine Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen zum Thema Kinderpornografie vorsieht. Durch eine Anhebung des Schutzalters sollen demnach künftig bereits der Besitz und die Verbreitung pornografischer Abbildungen von Minderjährigen - also Personen unter 18 Jahren - strafbar sein. Bislang lag die Altersgrenze bei 14 Jahren. "Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der vorliegende Entwurf soll außerdem eine Gesetzeslücke schließen, auf die die Initiative "No Abuse in Internet" (Naiin), Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) und der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) in den vergangenen Wochen aufmerksam gemacht hatten. Durch die Änderung des Sexualstrafrechts im Jahr 2004 hatte der Gesetzgeber durch einen Formulierungsfehler sexuell aufreizende, geschlechtsbetonte Nacktfotos von Kindern legalisiert. Das so genannte Posing soll nun wieder unter Strafe gestellt werden.
"Derartige Posen-Fotos gelten als 'Einstiegsdroge'. Daher begrüßen wir es, dass die Bundesregierung diese Abbildungen wieder unter Strafe stellen möchte", so Naiin-Geschäftsführer Dennis Grabowski. "Der Handel mit Kinderpornografie im Internet boomt. Weit mehr als die Hälfte aller Beschwerden, die bei unserer Stelle eingehen, betreffen mittlerweile den dokumentierten sexuellen Missbrauch von Kindern."
Grabowski forderte die Bundesregierung zugleich auf, den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet noch weiter zu forcieren: "Wir sind in Deutschland noch weit von dem entfernt, was als effektive Strafverfolgung bezeichnet werden könnte", beklagte der Fahndungsexperte.
Quelle: www.de.internet.com
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