Seit Anfang dieses Jahres findet ein regelrechter Krieg hinsichtlich der Frage statt, ob der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist. Das Landgericht München entschied am 19.01.06 einen Teilaspekt der Frage zu Gunsten der klagenden Firma Oracle. Die Entscheidung wurde am 03.08.2006 durch das OLG München bestätigt. Beide Parteien legten die Entscheidung zu Ihren Gunsten aus. Das Landgericht München musste dann in einer einstweiligen Verfügung vom 09.08.2006 klären, was das OLG München nicht entschieden hat.
Die Verunsicherung wächst also und die Kontrahenten werden immer dünnheutiger.
- Wie ist die aber die gegenwärtige Rechtslage?
- Ist der Handel mit Software, die aus dem Internet herunter geladen wird, zulässig?
- Ist der Vertrieb von Datenträgern mit Software rechtmäßig?
Antwort auf diese Fragen finden Sie in unserem folgendem Beitrag.
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