Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Mordaufruf gegen Islam-Experten

18.08.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Mordaufruf gegen Islam-Experten

Verfassungsschützer stufen einen Fluch in einem Internet-Portal für Moslems als eine Lizenz zum Töten ein. Deutsche Richter wollen ihn nicht einmal als Beleidigung ahnden. „Wie subtil muss ein mutmaßlicher Aufruf zum Mord an einem Islam-Kritiker formuliert sein, damit deutsche Richter in ihm nicht einmal mehr eine Beleidigung des Betroffenen erkennen können”, fragt das Magazin Focus http://focus.msn.de/politik/deutschland/justiz_nid_33739.html.

Der Streit, über den das Oberlandesgericht Oldenburg in den nächsten Wochen entscheiden soll, verspreche ein Lehrstück über Grenzen der Meinungsfreiheit zu werden.

„Yavuz Özoguz aus Delmenhorst betreibt eines der meistfrequentierten Internet-Portale für Moslems in Deutschland. 50.000 bis 70.000 Gäste besuchen seinen Angaben zufolge pro Woche den ‚Muslim-Markt’. 2005 hatte er in einem seiner Internet-Foren ein Gebet formuliert, in dem er den Buchautor und Islamkritiker Hans-Peter Raddatz verwünschte. Die umstrittenen Zeilen lauten: ‚Und wenn Herr Raddatz ein Hassprediger und Lügner ist, dann möge der allmächtige Schöpfer ihn für seine Verbrechen bestrafen...’ Raddatz verstand den als Gebetsformel deklarierten Satz als Mordaufruf und zeigte Özoguz an. Das Landgericht Oldenburg lehnte es jetzt ab, das Hauptverfahren gegen Özoguz zu eröffnen. Eine Aufforderung, Hans-Peter Raddatz zu töten, gebe das ‚Gebet’ nicht her. Zwar sei von ‚bestrafen’ die Rede, doch dies solle Gott im Jenseits übernehmen. Immerhin führen die Richter dafür eine kurze Stellungnahme aus dem Bundeskriminalamt an. Einen Appell an andere Internetsurfer, Straftaten zu begehen, sahen die Richter nicht”, berichtet Focus.

Wären die Adressaten nur westeuropäisch geprägte Menschen, dann sei dieser Internet-Fluch kein Problem, glaubt dagegen der Oldenburger Staatsanwalt Rainer du Mesnil de Rochemont. „Aktive Islamisten aber verstehen das als Aufruf”. Er habe sofortige Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht erhoben. Ähnlich argumentierte einer der profiliertesten Islamismus-Experten in Deutschland, Herbert Landolin Müller vom baden-württembergischem Landesamt für Verfassungsschutz. Für einen Mordaufruf genüge eine intensive Mahnung an das Gewissen und das Pflichtbewusstsein von Moslems.

Die Sprache verrate Özoguz, meint Müller, der Leiter der Kompetenzgruppe Islamismus der Stuttgarter Verfassungschützer ist. Für den deutschen Autoren gebrauche er ähnliches Vokabular („Lügner”, „Verbrecher”), wie für den von einer Todes-Fatwa bedrohten Schriftsteller Salman Rushdie oder den von einem Islamisten ermordeten niederländischen Regisseur Theo van Gogh. Auch der „Kalif von Köln” habe nicht ausdrücklich zur Tötung seines Kontrahenten Dr. Sofu aufrufen müssen. Offenbar reiche die Erinnerung an ein historisches Muster aus, „um ein Täterpotential zu inspirieren”. Doch das Oldenburger Gericht wollte die Begriffe wie „Lügner” und „Hassprediger” nicht einmal als Beleidigung von Raddatz werten. Schließlich habe der Publizist „oftmals harsche Kritik am Islam geübt”.

Quelle: www.ne-na.de

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Rechtstexte-Schnittstelle: Aktualisierte Pluginversion für Shopware 6
(30.04.2024, 15:12 Uhr)
Rechtstexte-Schnittstelle: Aktualisierte Pluginversion für Shopware 6
Kaufland.de: Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich
(29.04.2024, 17:13 Uhr)
Kaufland.de: Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich
Ab sofort im Mandantenportal: Generator für fremdsprachige Impressen
(26.04.2024, 16:23 Uhr)
Ab sofort im Mandantenportal: Generator für fremdsprachige Impressen
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
(22.04.2024, 16:49 Uhr)
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
(22.04.2024, 07:50 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei