Die Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz gegen den Internet-Wettanbieter Bwin verstößt gegen den EG-Vertrag, der Dienstleistungsfreiheit garantieren soll. Wie das Wirtschaftsmagazin 'Focus-Money' (kommende Ausgabe) berichtet, schrieb der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, schon am 16. Mai in seinem Schlussantrag zu einem ähnlichen italienischen Fall: "Die Artikel 43 und 49 sind so auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die die Annahme und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Genehmigung des jeweiligen Mitgliedsstaates verbietet."
Besitze ein Unternehmen eine Zulassung im Bereich Wetten in einem Mitgliedsstaat, müsse der freie Zugang dieses Unternehmens in einem anderen Mitgliedsstaat gewährleistet sein - unbeachtet nationaler Gesetzgebung, erläuterte hierzu der Chef des EU-Büros des deutschen Sports, Tilo Friedmann. "Diese Schlussanträge sind zwar keine offizielle und endgültige Position des EuGH, die erst in etwas sechs Monaten zu erwarten ist", sagte Friedmann weiter zu. "In 80 Prozent der Fälle folgt der EuGH aber der ersten Einschätzung des Generalanwalts."
Quelle: www.de.internet.com
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