Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, eine Gesetzeslücke bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern schnellstmöglich zu schließen. "Wer Kinder veranlasst, vor der Kamera nackt und sexuell aufreizend zu posieren, muss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern bestraft werden können. Und wer solche Bilder verbreitet, erwirbt oder besitzt, muss ebenfalls mit empfindlicher Bestrafung rechnen müssen", sagte Bamberger. Der Minister betonte, er unterstütze die Vorstöße Sachsen-Anhalts und der Bundesregierung, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen.
Die von den Ermittlungsbehörden verwendete Suchs-Software PERKEO zum Auffinden von kinderpornografischen Bildern enthält ca. 140.000 einschlägige Vergleichsbilder. In zehn bis 15 Prozent der Fälle kann aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht ermittelt werden, weil es sich um reine Posing-Aufnahmen handelt.
Bamberger erläuterte, derzeit setze eine Bestrafung wegen sexuellen Missbrauchs voraus, dass das Kind berührt werde oder auf Aufforderung sexuelle Handlungen an sich vornehme. Eine bloße Abbildung nackter Kinder mit sexuellem Hintergrund sei straflos. Daher würden solche Bilder nach derzeitiger Gesetzeslage auch nicht als kinderpornographische Schriften gelten. Dies habe der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung bestätigt. Hier sei offensichtlich vor einigen Jahren eine Gesetzeslücke entstanden, die nun zügig geschlossen werden müsse. "Dieses Posieren kann die Entwicklung der kindlichen Sexualität empfindlich stören. Das Kind wird sexuell missbraucht, auch ohne Berührung", so der Minister.
Die Gesetzeslage behindere auch die Strafverfolgung bei dem Verdacht der Kinderpornografie. Denn es könnten nur Bilder als kinderpornografisch gelten, auf denen Berührungen zu sehen seien. Die Posing-Bilder würden wegfallen, was auch im Strafmaß Konsequenzen haben könne. Bamberger schlug vor, das Strafgesetzbuch um eine klare Formulierung zu ergä"zen. "(..) wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vor ihm oder einem Dritten vornimmt." "Damit wäre die Gesetzeslücke schnell und eindeutig wieder ausgefüllt. Der Bund und alle Länder sollten sich in dieser Frage einig sein", so Minister Bamberger.
Quelle:www.de.internet.com
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