Der neue gesetzliche Anspruch der Bürger, Informationen von Bundesbehörden zu bekommen, wird in der Praxis meist verweigert. Seit dem 1. Januar dieses Jahres kann laut Informationsfreiheitsgesetz jeder Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien dieser Unterlagen beantragen. 420 Anträge auf Akteneinsicht sind nach Auskunft der Bundesregierung bei den Bundesministerien eingegangen, heißt es in einer heute veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP. Informationszugang wurde dabei nicht einmal in der Hälfte der Gesuche, bei 193 Fällen vollständig und in 30 Fällen teilweise gewährt.
106 Anträge seien aufgrund der im Gesetz genannten Ausnahmegründe klar abgelehnt worden, erklärt die Große Koalition weiter. Das Ziel des Gesetzes, das Verwaltungshandeln transparenter zu machen, stoße an seine Grenzen, wo es um "schutzwürdige öffentliche Belange" und um die Rechte Dritter gehe, argumentiert die Merkel/Müntefering Administration. Die Regierung hält Nachbesserungen an dem Gesetz dennoch für nicht erforderlich. Die FDP hatte kritisiert, die ersten Erfahrungen gezeigt hätten, dass es gravierende Mängel im Umgang der Behörden mit Anfragen von Bürgern gebe.
Generell seien die Behörden "auf Abschottung gegenüber Leuten ausgerichtet, die sich einfach so für die Verwaltung interessieren", hatte der Bundesdatenschützer Peter Schaar bereits im März erklärt. Als weitere Barriere, um die Informationen trotz der neuen Freiheitsrechten unter Verschluss zu halten, können die Bundesbehörden eine Gebühr von bis zu 500 Euro für die Akteneinsicht erheben.
Quelle: www.de.internet.com
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