Frau RAin Keller-Stoltenhoff veröffentlich neuen Artikel zur Problematik der Kettengewaehrleistung und Nutzungsentschädigung
Offene Fragen rund um den Nacherfüllungsanspruch des Käufers
Das im Januar 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreformgesetz hat den verschuldensunabhängigen Nacherfüllungsanspruch des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache eingeführt. Gemäß § 439 BGB ist Nacherfüllung der Oberbegriff für Neulieferung oder Reparatur. Die Wahl der Art der Nacherfüllung hat der Käufer.
Ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nach Wahl des Käufers bereit, stellen sich folgende Fragen:
- Berührt die Nacherfüllung die Verjährung der Mängelansprüche?
- Ist der Käufer bei Ersatzlieferung zur Nutzungsentschädigung verpflichtet?
Antworten auf diese Fragen gibt der vorliegende Beitrag, der hier abrufbar ist.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare