Bundesliga über IP-TV - Bewertung der Verträge zwischen Deutscher Telekom (DTAG) und Premiere
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat in ihrer Sitzung am 13. Juli 2006 in München die Kooperation von Deutscher Telekom und Premiere in Bezug auf die Übertragung der Bundesliga über IP-TV bewertet. Drei Mitglieder der Direktorenkonferenz hatten zuvor im Auftrag der DLM Einsicht in die entsprechenden Verträge genommen.
Die DLM sieht nach Sichtung der zwischen DTAG und Premiere abgeschlossenen Verträge keine Anhaltspunkte dafür, dass Premiere nicht der Veranstalter des geplanten Programms im rundfunkrechtlichen Sinne ist. Premiere hat von der Deutschen Telekom eine im Rahmen der Deutschen Fußball-Liga (DFL) zugelassene Sublizenz zur Berichterstattung über die Fußball-Bundesliga erworben. Die Herstellung der einzelnen Sendungen, die Veranstaltung und vor allem die redaktionelle Verantwortung für das zukünftige Programm liegen dem Vertrag zufolge bei Premiere. Die von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) Premiere bereits erteilten medienrechtlichen Zulassungen sind eine hinreichende rechtliche Basis für das geplante Programmangebot.
Die DLM weist allerdings darauf hin, dass die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) in ihrer Spruchpraxis bereits in mehreren Fällen Rundfunkprogramme medienkonzentrationsrechtlich einem Plattformbetreiber zugerechnet hat. Ob dementsprechend das Programm von Premiere der DTAG zuzurechnen ist, bleibt der Bewertung und Entscheidung der KEK vorbehalten.
Im Falle einer Kooperation der DTAG mit einem anderen Rundfunkveranstalter würden sich die Notwendigkeit einer rundfunkrechtlichen Lizenz sowie die Frage der medienkonzentrationsrechtlichen Zurechenbarkeit in gleichem Maße stellen. Die Landesmedienanstalten behalten sich für diesen Fall vor, ebenfalls die Vereinbarungen einzusehen und zu bewerten.
Die Verbreitung des Bundesligasignals über VDSL hat zurzeit nur einen begrenzten Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Der Erwerb weiterer Programmrechte durch die DTAG würde allerdings aufgrund der Bundesbeteiligung eine Neubewertung erfordern. Daher begrüßt die DLM die grundsätzliche Bereitschaft der DTAG, sich auf ihre Hauptfunktion als Infrastrukturanbieter zu konzentrieren, keinen Einfluss auf die über VDSL verbreiteten Programme zu nehmen und eine offene Programmplattform zu entwickeln. Darüber hinaus würde es zur Problemlösung beitragen, wenn die DTAG keine weiteren TV-Rechte, insbesondere keine exklusiven Filmrechte und Übertragungsrechte an Großereignissen, mit der Absicht erwerben würde, sie anschließend über die Lizenz eines Dritten auf der eigenen Plattform zu verbreiten.
Über den aktuellen Fall des Vertrages von DTAG und Premiere hinaus geben der Erwerb und die Vermarktung von Schlüsselressourcen für den Rundfunk durch Netzbetreiber Anlass zu überprüfen, ob nicht zusätzliche gesetzgeberische Regelungen notwendig sind. Die DLM wird sich an diesen Gesprächen wie bisher schon aktiv mit Vorschlägen beteiligen.
Quelle: Pressemitteilung der DLM
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1 Kommentar
In einen demokratischen Rechtsstaat? Davon ist das Bundes-Regime-Deutschland noch entfernt.
Die scheinen Angst zu haben nicht mehr die Kontrolle über die Informationen zu haben die bei den Konsumenten ankommen.
Meine Inhalte würden auf staatliches Missfallen stoßen, wozu also noch eine Lizenz beantragen?
Wahrscheinlich noch mit Kosten verbunden. Einmlaige und evtl. laufende. Wenn das keine Gewinnerzielungsabsicht hat, muss man also noch zahlen...
Wenn Internetfernsehen mit jedem Fernseher und jeder Set-Top-Box (zusätzlich zu Sat oder Kabel, benötigt ja nur eine Netzwerkbuchse) empfangen werden kann, hat Deutschland eine Chance auf Interessen-TV.
Und damit meine ich nicht Unterhaltung, sondern politische und soziale Interessen.
So wie in vielen Ländern. Hat man nicht in Thailand einen solchen TV-Sender geschlossen?
Sender die sich um Nichts und Niemand scheren. Wenn z.B. ein Arge-Mitarbeiter "seine" Arbeitslosen nötigt, drangsaliert, Beleidigt usw., dann wird mit vollem Klarnamen, Bild, und wenn bekannt Wohnort darüber berichtet.
Wenn vorhanden heimliche Mitschnitte aus den Terminen seiner "Kunden".
Keine Verfremdungen, kein auspiepen.
Wenn z.B. ein Polizist jemand verletzt hat (siehe den Radfahrer im blauen Hemd oder den gegen den Kopf getretenen) gibt es einen Fahndungsaufruf mit Foto und der bitte sachdienliche Hinweise zu seiner Identität zu liefern.
Und natürlich die Berichte über Leuteschinderunternehmen, Abzockern usw., aber ohne der Zurückhaltungung und Unkentlichmachungen und "Nachsprechen" usw. wie bei Sat.1 und Co..
Oder heimliche Mitschnitte aus Gerichten. Es kann noch so viele Berichten über das asoziale und kriminelle Verhalten von Staatsanwälten und Richtern geben, Audios und Videos haben eine ganz andere emotionale Wirkung.
Wie wollen die so einen "Sender" stoppen?
Der kann eh nicht von daheim senden. Auch mit 10MBit Upload kann der nur ein paar Empfänger versorgen. In HD höchstens einen.
Daher muss es "Broadcasting-Provider" geben. So wie man sich Webspace und Domain bei einem Hoster beschafft, bietet der Platz und einen Eintrag in einem IP-TV-Verzeichnis, dass als Standard von jedem Receiver angezeigt wird, und durchsucht werden kann.
Man lädt seine Inhalte dort hoch, setzt sie in ein Sendeschema, und der streamt die an alle Empfänger..
Ob das kostenlos oder kostenpflichtig geht ist Sache des Anbieters.
Zusätzlich kann der Nutzer die Sendungen natürlich noch die Inhalte auf einer Webseite abrufen. Die kann der Anbieter bereitstellen, aber es ist auch Möglich sich eine Domain zu kaufen und es in diese schalten zu lassen.
Google plant doch ins TV-Geschäft einzusteigen, da wäre die Möglichkeit von "Privatfernsehen" in seiner wörtlichen Bedeutung doch ein Riesending.
Für die Empfänger inkl. Behörden, Geheimdienste usw. wäre das nicht zurückverfolgbar. Es gibt nie eine direkte Verbindung vom eigenen Rechner zu Empfängern. Wenn man nicht im Video sichtbar selbst auftritt, gibt es keinerlei Hinweise auf die Macher.
Ob Google Dt. Behörden und Geheimdiensten Informationen verweigern würde, wäre zu klären.