Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

EU verurteilt Microsoft zu 280,5 Millionen Euro Strafe

12.07.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
EU verurteilt Microsoft zu 280,5 Millionen Euro Strafe

Auflagen wurden nicht vollständig umgesetzt

Der Software-Konzern Microsoft muss 280,5 Millionen Euro Strafe an die EU bezahlen. Das Unternehmen habe die von der EU-Kommission verhängten Auflagen nicht vollständig umgesetzt, hieß es heute in Brüssel. Das Zwangsgeld entspricht einer Summe von 1,5 Millionen Dollar pro Arbeitstag seit dem 16. Dezember 2005.

Microsoft wurde im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens im Jahr 2004 dazu verpflichtet, Konkurrenten Zugang zu den Quellcodes der Windows-Netzwerkprotokolle zu gewähren. Bis heute habe das Unternehmen hier nicht zufriedenstellend gehandelt, begründete die EU-Kommission ihre Entscheidung.

"Ich bedaure, dass Microsoft sein rechtswidriges Verhalten auch zwei Jahre nach dieser Entscheidung weiter fortsetzt", so EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Zwar veröffentlichte das Unternehmen bereits vor einiger Zeit Informationen zu den Protokollen. Berater der EU-Kommission bemängelten jedoch mehrfach, dass die Quellcodes nicht ausreichend dokumentiert und damit für Wettbewerber unbrauchbar sind. "Microsoft hat nicht annähernd genaue und detaillierte Daten vorgelegt" sagte die Kommissarin.

Das Unternehmen bezeichnete die heutige Entscheidung in einer ersten Stellungnahme als ungerecht. Man werde vor Gericht dagegen vorgehen, kündigte Brad Smith, Chef-Anwalt des Unternehmens an. "Wir glauben nicht, dass irgendeine Geldstrafe, ganz zu schweigen von einem Bußgeld in dieser Höhe, die mangelnde Klarheit in der ursprünglichen Entscheidung der EU-Kommission noch unseren guten Willen in den letzten zwei Jahren widerspiegelt", sagte er.

Der Konzern arbeitet nach eigenen Angaben seit Wochen intensiv an einer überarbeiteten Dokumentation. Dafür wurden sogar Entwickler aus Kernprojekten abgezogen. "Ich hoffe sehr, dass die neuesten, von Microsoft vorgelegten technischen Unterlagen, endlich den Auflagen entsprechen und keine weiteren Zwangsgelder erforderlich sind", so Kroes. Sollte das aber nicht der Fall sein, verdoppelt sich die Strafe ab Ende Juli auf 3 Millionen Dollar pro Tag, hieß es.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission dem Software-Konzern eine Geldstrafe von 2 Millionen Euro täglich angedroht. Da der Konzern die Forderungen zumindest teilweise erfüllte, reduzierte sich das Zwangsgeld.

In dem Urteil aus dem Jahr 2004 wurde wegen wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken bereits eine Geldbuße von 497 Euro gegen den Konzern verhängt. Die EU-Kommission verpflichtete Microsoft außerdem dazu, eine Windows-Version ohne integrierten Media Player auf den Markt zu bringen.

Quelle: www.de.internet.com

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Ab sofort im Mandantenportal: Generator für fremdsprachige Impressen
(26.04.2024, 16:23 Uhr)
Ab sofort im Mandantenportal: Generator für fremdsprachige Impressen
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
(22.04.2024, 16:49 Uhr)
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
(22.04.2024, 07:50 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
(15.04.2024, 16:46 Uhr)
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
(12.04.2024, 15:08 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei