Auflagen wurden nicht vollständig umgesetzt
Der Software-Konzern Microsoft muss 280,5 Millionen Euro Strafe an die EU bezahlen. Das Unternehmen habe die von der EU-Kommission verhängten Auflagen nicht vollständig umgesetzt, hieß es heute in Brüssel. Das Zwangsgeld entspricht einer Summe von 1,5 Millionen Dollar pro Arbeitstag seit dem 16. Dezember 2005.
Microsoft wurde im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens im Jahr 2004 dazu verpflichtet, Konkurrenten Zugang zu den Quellcodes der Windows-Netzwerkprotokolle zu gewähren. Bis heute habe das Unternehmen hier nicht zufriedenstellend gehandelt, begründete die EU-Kommission ihre Entscheidung.
"Ich bedaure, dass Microsoft sein rechtswidriges Verhalten auch zwei Jahre nach dieser Entscheidung weiter fortsetzt", so EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Zwar veröffentlichte das Unternehmen bereits vor einiger Zeit Informationen zu den Protokollen. Berater der EU-Kommission bemängelten jedoch mehrfach, dass die Quellcodes nicht ausreichend dokumentiert und damit für Wettbewerber unbrauchbar sind. "Microsoft hat nicht annähernd genaue und detaillierte Daten vorgelegt" sagte die Kommissarin.
Das Unternehmen bezeichnete die heutige Entscheidung in einer ersten Stellungnahme als ungerecht. Man werde vor Gericht dagegen vorgehen, kündigte Brad Smith, Chef-Anwalt des Unternehmens an. "Wir glauben nicht, dass irgendeine Geldstrafe, ganz zu schweigen von einem Bußgeld in dieser Höhe, die mangelnde Klarheit in der ursprünglichen Entscheidung der EU-Kommission noch unseren guten Willen in den letzten zwei Jahren widerspiegelt", sagte er.
Der Konzern arbeitet nach eigenen Angaben seit Wochen intensiv an einer überarbeiteten Dokumentation. Dafür wurden sogar Entwickler aus Kernprojekten abgezogen. "Ich hoffe sehr, dass die neuesten, von Microsoft vorgelegten technischen Unterlagen, endlich den Auflagen entsprechen und keine weiteren Zwangsgelder erforderlich sind", so Kroes. Sollte das aber nicht der Fall sein, verdoppelt sich die Strafe ab Ende Juli auf 3 Millionen Dollar pro Tag, hieß es.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission dem Software-Konzern eine Geldstrafe von 2 Millionen Euro täglich angedroht. Da der Konzern die Forderungen zumindest teilweise erfüllte, reduzierte sich das Zwangsgeld.
In dem Urteil aus dem Jahr 2004 wurde wegen wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken bereits eine Geldbuße von 497 Euro gegen den Konzern verhängt. Die EU-Kommission verpflichtete Microsoft außerdem dazu, eine Windows-Version ohne integrierten Media Player auf den Markt zu bringen.
Quelle: www.de.internet.com
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