Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Bundesrat beschließt Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz

11.07.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bundesrat beschließt Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz

VATM: Telekom-Schutzgesetz statt Investitionsförderung und Wettbewerb

Der Bundesrat hat sich heute in seiner Stellungnahme zum TKG-Änderungsgesetz dafür ausgesprochen, den von der EU-Kommission heftig kritisierten Paragraphen 9a nicht aus dem Entwurf der Gesetzesnovelle zu streichen, obwohl die Fachleute auf Länderebene dies mehrheitlich angeraten hatten. Der Gesetzentwurf sieht vor, so genannte „neue Märkte” von einer Regulierung auszunehmen...

Anders als bisher vorgesehen votierte die Länderkammer außerdem dafür, keine angemessenen Entschädigungen für TK-Unternehmen bei staatlich angeordneten Überwachungsmaßnahmen einzuführen, und plädierte bei den Preisansagen bei 0137er-Rufnummern für eine aufwändige Differenzierung in Abstimmungen und Gewinnspiele.

„Die Telekom hat es wieder einmal geschafft, politisch ihre Interessen durchzusetzen und eine durch den Wettbewerb notwendig gewordene Aufrüstung ihres Glasfasernetzes als Innovation zu verkaufen”, kritisiert der Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), Jürgen Grützner. „Die Mitglieder des Bundesrats sind damit auch dem Vorschlag ihres eigenen Wirtschaftsausschusses nicht gefolgt, der sich dafür ausgesprochen hatte, zumindest das Wort ‚langfristig’ aus dem Gesetzestext zu streichen.” Allein durch die Streichung des Wortes „langfristig” könne mehr Rechts- und Planungssicherheit für alle investitionsbereiten Unternehmen geschaffen und ein von der EU-Kommission angedrohtes Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden.

Völlig unverständlich ist für Grützner, dass sich augenscheinlich keine breite politische Mehrheit finden lasse, um die Wettbewerbsdynamik, die durch die Regulierung des Netzmonopols überhaupt erst ermöglicht wurde, auch für die zukünftige VDSL-Technologie zu nutzen: „Der Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt hat dazu geführt, dass den Verbrauchern eine große Angebotsvielfalt bei gleichzeitig stark gesunkenen Preisen zur Verfügung steht. Dieser Wettbewerb braucht, das zeigen die vergangenen acht Jahre deutlich, eine effiziente Regulierung des ehemaligen Staatsunternehmens in punkto Zugangsverpflichtung und Entgeltkontrolle.”

„Die Wettbewerber weisen eine drei Mal höhere Investitionsquote auf als die Telekom, investieren sogar in absoluten Zahlen mehr als der Ex-Monopolist und sichern rund 50.000 Arbeitsplätze. Warum wollen wir bei VDSL dann in Monopolzeiten zurückfallen?” Gerade im Bereich der für VDSL relevanten Teilnehmeranschlussleitung habe die Deutsche Telekom mit einem Marktanteil von über 90 Prozent nach wie vor eine Monopolstellung, so der VATM-Geschäftsführer weiter.

Auch der nun vorgesehene Wegfall der Einführung einer Regelung für angemessene Entschädigungen von Telekommunikationsunternehmen bei staatlich angeordneten Überwachungsmaßnahmen stößt beim VATM auf deutliche Kritik. Die Zahl dieser Überwachungsmaßnahmen steige seit Jahren an, so Grützner. „Das führt bei allen Unternehmen der Branche zu erheblichen Kosten. So wichtig die Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden auch ist, es kann doch nicht angehen, dass die Netzbetreiber auf diesen Aufwendungen sitzen bleiben.” Die aktuelle Fassung des TKG aus dem Jahr 2004 sehe den bislang noch ausstehenden Erlass einer Entschädigungsverordnung vor. Diese Ermächtigungsgrundlage soll nun nach Auffassung des Bundesrates gestrichen werden, obwohl er sich selbst im letzten Jahr noch für den zügigen Erlass von Entschädigungsregeln eingesetzt hatte.

Nicht minder kritisch sieht der VATM eine weitere Regelung, die Eingang in den Entwurf für das TKG-Änderungsgesetz gefunden hat: „Die Anbieter von 0137er-Rufnummern sollen künftig bei jedem einzelnen Anruf unterscheiden, ob es sich um eine Abstimmung oder ein Gewinnspiel handelt. Bei Gewinnspielen sollen die Preisansagen dann vorher erfolgen, bei Abstimmungen wie bisher nach dem Anruf. 0137er-Rufnummern werden aber für den Massenverkehr zu bestimmten Zielen eingesetzt. Die Unterscheidung bei jedem einzelnen Anruf würde für die Anbieter massive Aufwände nach sich ziehen”, wertet Grützner.

Der VATM setzt seine Hoffnungen nun auf die parlamentarischen Beratungen zur TKG-Novelle im Deutschen Bundestag, die im September beginnen. „Wenn es dem Gesetzgeber Ernst ist mit Arbeitsplätzen, Investitionen und Innovationen, muss ein verlässlicher und zukunftssicherer Rechtsrahmen geschaffen werden. Der wird mit dem Entwurf für das TKG-Änderungsgesetz in der jetzigen Form nicht erreicht”, so Grützner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung des VATM vom 7.7.2006

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Ab sofort im Mandantenportal: Generator für fremdsprachige Impressen
(26.04.2024, 16:23 Uhr)
Ab sofort im Mandantenportal: Generator für fremdsprachige Impressen
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
(22.04.2024, 16:49 Uhr)
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
(22.04.2024, 07:50 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
(15.04.2024, 16:46 Uhr)
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
(12.04.2024, 15:08 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei