Regierung soll Ausgang der Klage Irlands und der Slowakei abwarten
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, fordert eine Aussetzung der EU-Pläne zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland...
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatte sich bereits am Dienstag auf einer Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin dafür ausgesprochen, wegen zahlreicher rechtlicher Bedenken die Umsetzung der Brüsseler Richtlinie zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten zunächst auszusetzen. Der Datenschützer erklärte, die Regierungskoalition solle vor der Umsetzung zumindest die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über eine Klage Irlands und der Slowakei gegen die Richtlinie abwarten.
"Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation verstößt gegen das Grundgesetz", ergänzte der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute. Er verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, in dem "das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" betont wird.
Die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Februar dieses Jahres von den Justizministern der EU mehrheitlich beschlossen. Danach soll erfasst werden, wer mit wem innerhalb eines Zeitraums von mindestens sechs Monaten per Festnetz, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers protokolliert werden. Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter offiziell nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und E-Mail-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann.
Quelle: www.de.internet.com
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare