Weg für endgültige Entscheidung der Wettbewerbskommission frei
Der Software-Konzern Microsoft hat die Wettbewerbsauflagen der EU-Kommission nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Eine entsprechende Entscheidung wurde gestern auf einem nichtöffentlichen Treffen des Gremiums mit den nationalen Regulierungsbehörden gefällt. Das berichtete die US-Tageszeitung 'New York Times' (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf informierte Kreise.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes benötigte die Zustimmung der Regulierer, um die geplante Geldstrafe von 2 Millionen Euro täglich gegen den Software-Konzern verhängen zu können. Da Microsoft bereits im vergangenen Dezember alle Auflagen umgesetzt haben sollte, summiert sich der Betrag inzwischen auf rund 400 Millionen Euro.
Im Jahr 2004 verurteilte die EU-Kommission Microsoft wegen Wettbewerbsverletzung zu einer Geldbuße in Höhe von 497 Millionen Euro und ordnete die Herausgabe einer Windows-Version ohne integrierten Media Player an. Um zu verhindern, dass der Konzern seine dominante Position bei Desktop-Betriebssystemen weiter auf das Server-Segment ausdehnt, wurde angeordnet, Konkurrenten den Zugang zu den Spezifikationen von Windows-Netzwerkprotokollen zu gewähren. Das von Microsoft daraufhin aufgelegte Lizenzprogramm ging der EU jedoch nicht weit genug. Nach Ansicht der Experten entsprachen auch die bereitgestellten Dokumentationen nicht den Anforderungen.
Auf dem Treffen habe es allerdings eine Diskussion darum gegeben, ob Microsoft tatsächlich wegen der Nichteinhaltung der Auflagen in den letzten Monaten belangt werden soll. Hintergrund sind Bestrebungen des Konzerns, die verlangten Informationen doch noch zu übergeben. Das Unternehmen hatte am Wochenende erklärt, dass bereits zahlreiche Entwickler aus Kernprojekten abgezogen wurden, um die Spezifikationen der Windows-Netzwerkprotokolle gemäß der Forderungen der EU zu überarbeiten.
Letztlich hätte jedoch nur eine Minderheit der Konferenzteilnehmer gefordert, die Geldbuße vorerst auszusetzen. Damit ist der Weg für eine endgültige Entscheidung der EU-Kommission in dem Fall frei. Diese wird für die kommende Woche erwartet.
Quelle: www.de.internet.com
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