Wochenlange Wartezeiten ohne Netzanbindung keine Seltenheit
Das Pariser Berufungsgericht hat ein in einem Markenrechtsstreit gegen Google ergangenes Urteil aus dem letzten Jahr bestätigt. Zukünftig dürfen bei der Suche nach dem Luxus-Designer Louis Vuitton Malletier keine Werbeanzeigen von Konkurrenten mehr eingeblendet werden. Wegen Verletzung des Markenrechts muss Google außerdem 300.000 Euro Strafe zahlen, teilte der Kläger gestern in Paris mit.
Sollten erneut Anzeigen von Wettbewerbern eingeblendet werden, erwartet Google jeweils eine Geldbuße von 75.000 Euro. Dies gilt für alle Dienste des Suchmaschinenbetreibers, die von Frankreich aus abrufbar sind. Das Unternehmen muss das Urteil außerdem in vier Print- und einem Online-Magazin über Anzeigen bekannt machen, um potenzielle Werbekunden zu informieren.
Wie Google in einer Stellungnahme ausführte, habe man die Geschäftsbedingungen bereits nach dem Urteil im vergangenen Jahr geändert. Werbekunden dürften für ihre Anzeigen bereits seitdem keine Markennamen von Wettbewerbern mehr als Keywords nutzen.
Vergleichbare Klagen sind auch in den USA anhängig. Hier haben die Pfandleihe Check'n Go sowie die American Blind and Wallpaper Factory, ein Hersteller von Tapeten und Markisen, geklagt. Mit dem Autoversicherer Geico wurde im September 2005 ein Vergleich erzielt.
Quelle: www.de.internet.com
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