Vertragsklauseln bei O2 in zweiter Instanz für ungültig erklärt
Mobilfunkbetreiber dürfen Prepaid-Guthaben ihrer Kunden weder nach einer vertraglich festgesetzten Frist noch bei Beendigung des Vertrages löschen. Ein entsprechendes Urteil bestätigte das Oberlandesgericht München heute in zweiter Instanz. In dem Prozess wurde eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den Mobilfunkbetreiber O2 verhandelt, die die Löschung entsprechender Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ziel hatte...
Das Gericht untersagte O2, die Gültigkeit des Guthabens in Prepaid-Tarifen auf 12 Monate nach der Kartenaufladung zu beschränken. Auch bei Auflösung des Vertrages darf das Restguthaben nicht verfallen, hieß es. In entsprechenden Vertragsklauseln sah das Gericht eine "unangemessene Benachteiligung der Kunden".
"Es stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid-Verträgen", kommentierte Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale, das Urteil. Sie forderte auch alle anderen Anbieter in Deutschland auf, ihre Geschäftsbedingungen gemäß der Entscheidung des Oberlandesgerichts zu ändern.
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