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Bundesliga über IP-TV - Landesmedienanstalten nehmen Einsicht in den Vertrag zwischen Telekom und Premiere

21.06.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bundesliga über IP-TV - Landesmedienanstalten nehmen Einsicht in den Vertrag zwischen Telekom und Premiere

Nach der Ankündigung der Deutschen Telekom und Premiere bei der Ausstrahlung der Bundesliga über IP-TV ab August 2006 zusammenzuarbeiten, prüfen die Landesmedienanstalten jetzt den entsprechenden Kooperationsvertrag.

Laut Pressemitteilung vom 19. Mai 2006 soll der Sender Premiere die redaktionelle Gestaltung im Rahmen der Kooperation übernehmen; die Vermarktung und Verbreitung über IP-TV erfolge unter dem Dach von T-Online. Die medienrechtliche Verantwortung liege aber bei Premiere.

In schriftlichen Erklärungen von Premiere und Deutscher Telekom gegenüber der Bayerischen Landesanstalt für Neue Medien (BLM) - als Lizenzgeberin von Premiere – wird dies noch einmal bekräftigt.

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten ist in ihrer Sitzung am 20. Juni 2006 in Rostock zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Erklärungen allein nicht ausreichend sind und eine abschließende Bewertung erst nach Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag von Telekom und Premiere möglich ist. Eine endgültige Bewertung soll in der Sitzung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) am 13. Juli 2006 erfolgen.

Die DLM betrachtet mit Sorge, dass große Infrastrukturbetreiber zunehmend kostspielige und massenattraktive Sportübertragungsrechte erwerben. Damit wird eine Entwicklung fortgesetzt, die mit dem Kauf der Bundesligaübertragungsrechte für Kabel und Satellit durch den Kabelnetzbetreiber Unity ihren Anfang nahm. Aus Sicht der Direktorenkonferenz ist durch die zunehmende Bedeutung der Plattformbetreiber für die öffentliche Meinungsbildung eine grundlegende Veränderung der deutschen Fernsehlandschaft zu erwarten. Diese ist von der bestehenden Medienordnung noch nicht hinreichend erfasst und bedarf aus Sicht der Direktorenkonferenz Veränderungen des medienrechtlichen Rahmens.

Quelle: Pressemitteilung der ALM (Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten)

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