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Sportwetten-Werbung - RTL will Widerspruch einlegen

20.06.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Sportwetten-Werbung - RTL will Widerspruch einlegen

Nach RTL wurde nun auch gegen den Sender München Live TV von der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Demnach dürfe der Sender im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Werbung für Sportwetten mehr ausstrahlen, die "nicht durch den Freistaat Bayern oder durch ein anderes Bundesland behördlich erlaubt sind".

Der Beschluss des Landgerichts folgt der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, dass alle privaten Anbieter von Sportwetten in Deutschland weiterhin als verboten angesehen werden dürfen.

Auch gegen den Fernsehsender RTL hat kürzlich das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Werbung für einen privaten Sportwettenanbieter erlassen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete) RTL Television erklärte heute, dass die einstweilige Verfügung zu Unrecht ergangen sei. Nordwest Lotto habe in ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung vorgetragen, dass es sich bei Starbet.de um ein nach deutschem Recht illegales Wettangebot handele. Dies entspreche nicht den Tatsachen. RTL will daher Widerspruch gegen die Verfügung einlegen und Schadensersatzansprüche gegen Nordwest Lotto geltend machen. Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich aus Sicht von RTL um einen erneuten Versuch der staatlichen Wett- und Lottoanbieter, ihr bestehendes Monopol, welches das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom März 2006 in seiner bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt hat, im Vorgriff auf eine endgültige, insbesondere politische Entscheidung zu retten.

Lediglich Oddset darf eigenen Angaben zufolge aufgrund eines Staatsvertrages zwischen den Bundesländern Sportwetten in Deutschland anbieten. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil betont, dass die Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft die Leitlinien des Sportwettenangebotes sein müssen. Als Reaktion auf das Urteil habe der staatliche Anbieter Oddset sein Angebot nur noch unter strikter Werbezurückhaltung vertrieben. Der Anwalt von Oddset Dr. Manfred Hecker schloss nicht aus, dass auch gegen andere Fernseh- und Radiosender gerichtliche Verfahren eingeleitet werden.

Quelle: www.digital-fernsehen.de

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