Die EU-Kommission macht bei der geplanten Verordnung zu Roaming-Gebühren Zugeständnisse an die Mobilfunkbetreiber. Die Tarife für Gespräche aus dem europäischen Ausland ins heimische Netz sollen nun doch nicht auf das Niveau von Inlandsverbindungen gesenkt werden. Das geht laut einem Bericht der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung' (Freitagsausgabe) aus einem neuen Entwurf der EU-Verordnung hervor...
Die EU-Kommission wollte angesichts der teuren Handygespräche innerhalb des europäischen Binnenmarktes durchgreifen und die Roaming-Aufschläge ganz streichen. Die Mobilfunkkonzerne übten massive Kritik an dem Vorhaben. Handy-Besitzer könnten in Märkten mit sehr niedrigen Preisen Mobilfunkverträge abschließen und zu Hause ohne Aufpreis telefonieren. Die Unternehmen kamen den Befürwortern des Vorhabens jedoch entgegen. So vereinbarten T-Mobile, Orange, Telecom Italia Mobile, Telenor, TeliaSonera und Wind eine deutliche Senkung der Roming-Gebühren. Auch Vodafone kündigte entsprechende Preissenkungen an.
Laut dem überarbeiteten Entwurf, der nach Angaben der Zeitung im Juli vorgelegt werden soll, koppelt die EU-Kommission die Großhandelspreise nun an die Tarife für Gespräche ins Ausland. Deren Durchschnittswert darf maximal bis zum dreifachen Betrag überschritten werden. Für Telefonate innerhalb eines anderen Landes muss künftig maximal das Doppelte eines Auslandsgesprächs gezahlt werden. Die Kosten für den Endkunden dürfen nicht mehr als 30 Prozent über dem Großhandelspreis liegen.
Eine weitere bedeutende Änderung plant die EU-Kommission für die Annahme von Telefonaten im Ausland. Dies soll für Angerufene zukünftig kostenlos sein. Bisher muss der Nutzer anteilig für die Weiterleitung des Gesprächs in ein anderes Netz zahlen.
Wie ein Sprecher der EU-Kommission ausführte, bringe die Neuregelung trotz der Zugeständnisse an die Mobilfunkbranche dem durchschnittlichen Endkunden Preissenkungen um bis zu 70 Prozent. Wird der Entwurf von den Gremien im wesentlichen bestätigt, könnte die Richtlinie Mitte 2007 in Kraft treten, hieß es.
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