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Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar - Weniger Fluggast-Daten an die USA übermitteln

13.06.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar - Weniger Fluggast-Daten an die USA übermitteln

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erwartet, dass die EU-Kommission ein neues Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Fluggastdaten aushandelt. "Ich hoffe, dass dabei datenschutzrechtliche Verbesserungen gegenüber der bestehenden Vereinbarung erreicht werden", sagte Schaar im Gespräch mit der 'Berliner Zeitung' (Dienstagsausgabe). "Vor allem muss die Zahl der weitergegebenen Datenelemente reduziert werden." Das sei der Kern der Forderungen, sagte Schaar anlässlich des Treffens der EU-Datenschutzbeauftragten in Brüssel.

Der Europäische Gerichtshof hatte Ende Mai das Abkommen, durch das die US-Behörden 34 Datenelemente bei den Fluggesellschaften abrufen können, wegen fehlender Rechtsgrundlage für nicht rechtmäßig erklärt. Die Gerichtsentscheidung biete die Chance, mit den USA erneut über einen angemessenen Datenschutz zu beraten, sagte Schaar. Als vorbildlich in puncto Datenschutz sieht er das Abkommen der EU mit Kanada über die Weitergabe von Flugpassagier-Daten an. "Das sollte als Modell dienen", sagte der Datenschützer. Den kanadischen Sicherheitsbehörden werden von der EU nur 25 Datenelemente übermittelt. Darunter befinden sich keine sensiblen Daten.

Schaar setzt sich außerdem dafür ein, dass für die Datenweitergabe zwischen US-Behörden eine strikte Zweckbindung festgeschrieben wird. Die EU-Datenschützer hätten festgestellt, dass Daten unter anderem an US-Behörden zur Seuchenbekämpfung weitergegeben worden seien. Dies müsse unterbunden werden, sagte Schaar. Er geht davon aus, dass die EU-Datenschützer sich auf eine einheitliche Linie verständigen werden. "Ich sehe auch gute Chancen für eine Einigung mit der EU-Kommission", zeigte er sich angesichts der bevorstehenden Beratungen auf EU-Ebene zuversichtlich.

Noch sei aber unklar, wie sich die USA und die EU verhalten werden. Das Gerichtsurteil berge auch das Risiko, dass das Abkommen auslaufe und die damit von den USA gegebenen Zusagen etwa bezüglich der Kontrollen hinfällig würden. "Das schlimmste wäre, wenn die USA mit den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bilaterale Vereinbarungen treffen würden", warnte der Datenschutzbeauftragte. Dann entfalle eine einheitliche europäische Position, und die USA könnten ihre weiter gehenden Forderungen durch politischen Druck bis hin zur Verweigerung der Landerechte für Fluggesellschaften durchsetzen, befürchtet Schaar.

Quelle: de.internet.com/

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