Die bayerischen Verbraucherschützer haben mehrere Versender von Elektronikartikeln wegen der Verwendung einer Transportversicherungsklausel abgemahnt. Es hat sich in der Branche eingebürgert, vom Kunden Beträge zwischen 0,8 und 0,85 Prozent vom Bestellwert als so genannte Transportversicherung zu kassieren.
Alleine im Fall Conrad Electronic bezahlen die Kunden nach Firmenangabe hierfür pro Jahr eine siebenstellige Summe. „Diese zusätzlichen Kosten sind nicht gerechtfertigt”, behauptet Markus Saller, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. Denn die Händler hätten nach dem Gesetz das Transportrisiko zu tragen, wenn sie an Verbraucher liefern. „Lässt sich jemand diese Verpflichtung auch noch versilbern, so stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar. Entsprechende Klauseln sind deswegen nichtig”, so Saller.
Das Landgericht Nürnberg (Aktenzeichen 7 O 7325/05, nicht rechtskräftig) hat diese Auffassung der Verbraucherschützer bestätigt. Es verurteilte die Firma Conrad Electronic, die Verwendung der Klausel künftig zu unterlassen und sich auch nicht mehr darauf zu berufen. „Sollte das Urteil Bestand haben, so stehen nicht unerhebliche Rückforderungsansprüche von Verbrauchern im Raum”, meint Saller. Insgesamt ist die Verbraucherzentrale Bayern gegen vier Anbieter zu Felde gezogen. Während die Firma Pollin Elektronik GmbH die geforderte Unterlassungserklärung abgab, musste gegen die Firmen Reichelt Elektronik und ELV Elektronik AG ebenfalls geklagt werden. Beide Verfahren laufen noch.
Quelle: PM der Verbraucherzentrale Bayern
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