Die Bundesnetzagentur hat heute, 26. April 2006, den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den Bitstrom-Zugang auf Basis des Internetprotokolls, den sog. IP-Bitstrom-Zugang, in ihrem Amtsblatt und auf ihren Internetseiten zur nationalen Konsultation veröffentlicht.
Im Gegensatz zum ATM-Bitstrom-Zugang, zu dem der Entwurf einer Regulierungsverfügung bereits am 22. März 2006 veröffentlicht wurde und der in erster Linie für höherwertige Breitbandzugänge gedacht ist, fokussiert der IP-Bitstrom-Zugang vornehmlich den Breitband-Massenmarkt.
"Das Konsultationspapier sieht vor, der Deutschen Telekom AG (DT AG) eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu nicht diskriminierenden Bedingungen aufzuerlegen. Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese einer Vorab-Genehmigung zu unterwerfen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Damit unterscheidet sich der Entwurf der Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang von dem für den ATM-Bitstrom-Zugang, in dem die Bundesnetzagentur von der Auferlegung einer Zugangsverpflichtung abgesehen hat. "Dies liegt unter anderem daran, dass die DT AG im Gegensatz zum ATM-Bitstrom-Zugang für den IP-Bitstrom-Zugang bisher freiwillig kein Zugangsprodukt anbietet, das den Kriterien der bereits erfolgten Marktanalyse genügt", begründete Kurth die vorgesehenen Maßnahmen.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf ihren Internetseiten haben jetzt alle interessierten Unternehmen und Verbände die Gelegenheit, innerhalb eines Monats eine Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf bei der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur einzureichen.
Quelle: PM der Bundesnetzagentur
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare