Die Bundesnetzagentur hat heute neue Zusammenschaltungsentgelte im Telekommunikationsmarkt festgelegt. Dabei wurden die zuletzt genehmigten Entgelte im Schnitt um 10 Prozent gesenkt.
"Diese Entscheidung schafft Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer und entspricht den Kostenentwicklungen in den Telekommunikationsnetzen. Sie orientiert sich dabei an einem Effizienzgewinn, der erzielt wurde und auch in Zukunft gesteigert werden kann. Die Absenkung ist angemessen und berücksichtigt die Konsistenz zu anderen Vorleistungsprodukten und erhält auch die Anreize für Investitionen in die Netzinfrastruktur," sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der von der Deutschen Telekom AG (DT AG) beantragten deutlichen Verringerung der Spreizung zwischen den Entgelten für die Tarifzone I ("local") und der Tarifzone II ("single transit") wurde nicht entsprochen.
Der von nahezu allen Beigeladenen befürchtete Wegfall von Infrastrukturanreizen zur Erschließung lokaler Zusammenschaltungspunkte, durch eine zu geringe Differenz zwischen "local"- und "single-transit"-Tarifen, ist damit auf Grundlage der Genehmigung nicht zu verzeichnen.
Die Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung erfolgte – für Leistungen, die auf dem gesamten Verbindungsnetz beruhen, erstmalig – vorrangig auf Basis von Kostenunterlagen. Darüber hinaus wurden Erkenntnisse aus einem internationalen Tarifvergleich ("erweiterter EU-Vergleich") und aus einem von der Kostenrechnung der Antragstellerin unabhängigen Modell (Gutachten des WIK-Consult) in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Die beantragten Tarife in der Tarifzone III liegen deutlich unter den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung. Die genehmigten Entgelte, die durch Herausrechnen der Gemeinkosten festgelegt worden sind, überschreiten demzufolge hier die Antragswerte. Die Genehmigung gilt bis zum 30. November 2008.
Quelle: PM der Bundesnetzagentur
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