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Europas eigene Internetdomäne - Fragen und Antworten

12.04.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 16 min
Europas eigene Internetdomäne - Fragen und Antworten

Was ist „.eu”?

Das Kürzel „.eu” ist einfach eine neue Internetdomäne oberster Stufe. Es wird die vorhandenen nationalen Domänen in der EU nicht ersetzen, sondern ergänzen. Die Nutzer erhalten dadurch zusätzlich die Möglichkeit, ihrem „Internetauftritt” – also ihren Web- und E-Mail-Adressen – eine europäische Identität zu verleihen.

Alle Personen, Unternehmen und Organisationen mit Wohn- oder Geschäftssitz in der EU können einen Namen in der Domäne „.eu” nach europäischem Recht und unter der Zuständigkeit europäischer Gerichte registrieren lassen.

Die Schaffung der „.eu”-Domäne wurde schon im Jahr 2000 auf dem Lissabonner EU-Gipfel beschlossen, und soll die große Bedeutung hervorheben, die Europa der Informationsgesellschaft und dem elektronischen Handel bei der Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beimisst.

Was ist überhaupt eine Domäne oberster Stufe?

Domänennamen werden im Internet zur Bezeichnung einzelner Webseiten und E-Mail-Adressen benutzt. Jeder Domänenname endet mit einem Kürzel, das die Domäne oberster Stufe (Top Level Domain oder TLD) angibt, zu dem der Name gehört. Die „TLD” ist der Teil des Internet-Domänennamens, der rechts vom letzten Punkt steht (bei E-Mail-Adressen nach dem @-Zeichen).

In der Adresse „http://europa.eu.int” ist die Domäne oberster Stufe also „.int”.

Die Domäne oberster Stufe ist natürlich auch ein wichtiger Bestandteil jeder E-Mail-Adresse. Zum Beispiel: Hans.Mustermann@cec.eu.int

„.int” ist eine sog. allgemeine Domäne oberster Stufe, die den internationalen Organisationen vorbehalten ist. Andere allgemeine Domänen sind zum Beispiel „.com”, „.net”, „.info” und „.org”.

Darüber hinaus gibt es viele Länderdomänen (länderspezifische Domänen oder country code top level domains, ccTLDs) wie „.uk”, „.de” und „.fr”. Für jede Domäne oberster Stufe gibt es ein eigenes Register, in das die zugehörigen Domänennamen eingetragen werden.

Warum wurde die „.eu”-Domäne eingeführt?

Mit Hilfe dieser Internetdomäne soll für die europäischen Bürger und Unternehmen ein sicherer Ort im „Cyberspace”, dem weltweiten Datenraum, geschaffen werden.

Für die Bürger entsteht so ein Bereich im weltweiten Datenraum, in dem ihre Rechte als Verbraucher und Privatpersonen durch europäische Gesetze, Normen und Gerichte geschützt werden.

Die Unternehmen können sich innerhalb des EU-Binnenmarkts und weltweit sichtbarer präsentieren und ihre europaweiten Ziele hervorheben. Gleichzeitig genießen sie eine größere Rechtssicherheit. Bisher mussten Unternehmen, die die Vorteile des Binnenmarktes ausnutzen wollen, ihre Internet-Präsenz entweder in einem einzigen Land ansiedeln oder für jedes EU-Land, in dem sie tätig waren, eine eigene Website unterhalten. Die neue europäische Domäne soll dem elektronischen Handel neue Impulse verleihen, Europa wettbewerbsfähiger machen und das Wirtschaftswachstum ankurbeln.

Was hat die EU zur Schaffung der „.eu”-Domäne getan?

Etappen der „.eu”-Einführung:

- 2000: eine öffentliche Konsultation durch die Kommission und zwei Mitteilungen an den Rat und das Europäische Parlament,

- 2002: eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates,

- 2002–2003: eine Aufforderung zur Interessenbekundung und die offizielle Auswahl des „.eu”-Registers,

- 2004: eine Verordnung der Kommission über die allgemeinen Regeln und die Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Kommission und dem Register,

- 2005: Delegierung der Domäne „.eu” von ICANN an EURid, Festlegung der Registrierungspolitik nach Konsultation aller Beteiligten (Regeln für Vorabregistrierung und alternative Streitbeilegung), Beginn der Vorabregistrierung.

Auf welcher Rechtsgrundlage steht die „.eu”-Domäne?

- Durch die EG-Verordnung 733/2002 (22. April 2002) wurde festgelegt, dass die neue Internet-Domäne von einer privaten, gemeinnützigen Organisation, dem sog. „.eu”-Register, verwaltet und betrieben wird. EURid, ein belgisch-italienisch-schwedisches Konsortium, wurde aufgrund einer Aufforderung zur Interessenbekundung im Mai 2003 als „.eu”-Register ausgewählt (http://www.eurid.org).

- Die EG-Verordnung 874/2004 (28. April 2004) enthält allgemeine Regeln für wichtige Aspekte wie spekulative und missbräuchliche Registrierungen von Domänennamen, Schutz des geistigen Eigentums und anderer Rechte, Umgang mit sprachlichen und geografischen Begriffen sowie außergerichtliche Streitbeilegung (Alternatives Streitbeilegungsverfahren).

- Am 21. März 2005 erkannte die Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (ICANN), die das weltweite Domänennamensystem verwaltet, EURid offiziell als die Stelle an, die von der Europäischen Union mit dem Betrieb der „.eu”-Domäne in den kommenden fünf Jahren beauftragt wurde. Daraufhin wurde das Kürzel „.eu” am 2. Mai 2005 in das Domänennamensystem aufgenommen.

Kann ich einen „.eu”-Domänennamen registrieren lassen?

Die Beantragung der Domänennamen erfolgt ausschließlich über eine der zugelassenen Registrierstellen. Dies sind gewerbliche Unternehmen, die vom Register zugelassen werden und untereinander im Wettbewerb stehen. Es gibt inzwischen weltweit mehr als 1000 Registrierstellen.

Eine Liste aller zugelassenen Registrierstellen finden Sie auf den EURid-Webseiten:

http://list.eurid.eu/registrars/ListRegistrars.htm?lang=en

Ab wann kann ich einen „.eu”-Domänennamen registrieren lassen, und wie lange dauert das?

Die Frist für die Vorabregistrierung aufgrund früherer Rechte wie Handelsmarken oder Firmennamen endet am Freitag, dem 7. April 2006 um 11.00 Uhr (belgischer Zeit). Von diesem Zeitpunkt an nimmt das Register Anträge von allen Personen und Unternehmen mit Wohn- oder Geschäftssitz in der EU ohne weitere Vorbedingungen an.

Diese Anträge werden sehr schnell bearbeitet, weil keine Prüfung „früherer Rechte” mehr notwendig ist. Die Domänennamen werden streng in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben – „wer zuerst kommt, mahlt zuerst”.

Am 7. April wird für die ersten Stunden der „freien” Registrierung ein großer Andrang erwartet. EURid ist darauf eingestellt und hat von Anfang an ausreichende Kapazitäten eingeplant.

Wie entscheidet das Register, ob ein Domänenname noch frei ist?

Alle Anträge auf „.eu”-Domänennamen werden nach dem Reihenfolgegrundsatz bedient. Während der Vorabregistrierung hat das Register bei zwei Antragstellern mit früheren Rechten auf denselben Namen den zuerst eingegangenen Antrag registriert. Der gleiche Grundsatz gilt ab dem 7. April 2006 für alle Registrierungsanträge. Die Verfahrensvorschriften für die Registrierung von Domänennamen hat das Register in seiner Registrierungspolitik festgelegt. Sie finden die Registrierungspolitik, die Vorschriften, Geschäftsbedingungen und Registrierungsrichtlinien auf den Webseiten des Registers: http://www.eurid.eu/de/general/download

Was kostet mich das?

Dies ist Sache des Registers (EURid) und der Registrierstellen in den Mitgliedstaaten. Auf der EURid-Website werden bereits hunderte von Registrierstellen aufgeführt, die allesamt Registrierungen anbieten. Die Kunden können also vergleichen, wo ihnen der attraktivste Preis, die beste Qualität und alle gewünschten Leistungen geboten werden. Die Verordnung zur Einführung der „.eu”-Domäne schreibt vor, dass das Register eine gemeinnützige Einrichtung ist und dass die Gebühren, die es von den Registrierstellen verlangt, im Verhältnis zu den anfallenden Kosten stehen müssen. Weitere Informationen über die mit der Registrierung eines Domänennamens verbundenen Kosten finden Sie bei EURid unter http://www.eurid.eu.

Die Registrierung von „.eu”-Domänennamen dürfte aber nicht sehr teuer sein. Das Register wird 10 € zur Deckung der Verwaltungskosten erheben. Die von den Registrierstellen verlangten Gebühren hängen davon ab, welche Dienste sie in diesem Zusammenhang erbringen. Die Gesamtkosten (aus den Gebühren des Registers und der Registrierstelle) können daher bei günstigen 12 € liegen, sie können aber auch erheblich höher sein.

Die während der Vorabregistrierung (in den ersten vier Monaten) vorgenommenen Registrierungen waren allerdings etwas teurer, weil die Kosten der Überprüfung der eingereichten Nachweise für Handelsmarken und anderen frühere Rechte von den Antragstellern getragen werden mussten.

Die Verbraucher sollten die Angebote der Registrierstellen genau vergleichen, da Preise und Leistungen unter Umständen stark voneinander abweichen können. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Interessent eine passende Registrierstelle finden wird.

Wer darf „.eu”-Domänennamen registrieren lassen?

Jede Person, die in der Europäischen Union lebt, sowie alle Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, die in der EU niedergelassen sind (die also einen Geschäftssitz oder eine Zweigstelle in einem Mitgliedsstaat haben), können „.eu”-Domänennamen beantragen. Die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats ist nicht erforderlich.

Warum braucht man einen Wohn- oder Geschäftssitz in der EU, um einen „.eu”-Domänennamen zu registrieren?

Das Vorhandensein eines Wohn- oder Geschäftssitzes in einem bestimmten Gebiet ist für viele Länderdomänen eine übliche Registrierungsvoraussetzung (z. B. in Kanada, Japan oder Norwegen). Die Europäische Union hat diese Voraussetzung festgelegt, um die Rechtssicherheit in Bezug auf diese Domänennamen zu erhöhen. Indem wir darauf bestehen, dass die Inhaber eines Domänennamen einen festen Bezug zum Gebiet der Europäischen Union haben, wollen wir dafür sorgen, dass für die Nutzer der „.eu”-Domäne europäisches Recht und europäische Schutzvorschriften gelten.

Kann ich einen „.eu”-Domänennamen registrieren lassen, wenn ich in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz lebe?

Derzeit noch nicht, aber die EU und der Europäische Wirtschaftsraum haben Gespräche über die Ausdehnung des Geltungsbereichs der „.eu”-Domäne auf Island, Liechtenstein und Norwegen aufgenommen.

Unternehmen und Privatpersonen aus diesen drei Ländern können bereits heute einen „.eu”-Domänennamen beantragen, wenn sie in einem EU-Land niedergelassen sind (also eine Zweigstelle oder Postanschrift in der EU haben).

Die Schweiz kann an diesen Gesprächen nicht teilnehmen, weil sie nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört.

Kann ich einen „.eu”-Domänennamen registrieren lassen, wenn ich in Bulgarien, Rumänien oder der Türkei lebe?

Dies ist leider nicht möglich, solange diese Länder keine EU-Mitgliedstaaten sind und auch keine sonstigen Vereinbarungen über die Ausdehnung des Geltungsbereichs der „.eu”-Domäne auf diese Länder geschlossen werden. Unternehmen und Privatpersonen aus diesen drei Ländern können bereits heute einen „.eu”-Domänennamen beantragen, wenn sie in einem EU-Land niedergelassen sind (also eine Zweigstelle oder Postanschrift in der EU haben).

Wie kann ich als Registrierstelle zugelassen werden?

Unternehmen, die als „.eu”-Registrierstelle zugelassen werden wollen, müssen einen Vertrag mit dem Register schließen. Mehr dazu unter:

http://list.eurid.eu/registrars/ListRegistrars.htm?lang=en

Wie spricht man „.eu” aus?

Das hängt von der Sprache ab, Sie haben die Wahl: „dot-eu” auf Englisch, „point-eu” auf Französisch, „Punkt-EU” auf Deutsch, „punto-eu” auf Italienisch...

Warum „.eu” und nicht „.ue”?

Als die Europäische Union vor über einem Jahrzehnt online ging, wurde eine möglichst kurze Bezeichnung gesucht, und statt langer Namen wie "Europäische Union”, „European Union” oder „Union européenne” wurde das lateinische „Europa” als Name für den zentralen Internetserver gewählt. Das hat gut funktioniert. Der Name der gemeinsamen Währung in derzeit 12 Mitgliedstaaten ist sogar noch kürzer: „Euro”. Als für die neue Domäne oberster Stufe etwas noch kürzeres gebraucht wurde, bot sich „.eu” praktisch von selbst an: von „Europa” über „Euro” bis hin zu „.eu”.

Wer betreibt die „.eu”-Domäne?

Die Europäische Kommission hat zwar gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat per EU-Verordnung den rechtlichen Rahmen für die Domäne „.eu” geschaffen, verwaltet und betrieben wird die neue Domäne aber von EURid, einem privaten und gemeinnützig tätigen Register. EURid ist ein Konsortium der drei nationalen DNS-Register aus Belgien, Italien und Schweden, das aufgrund einer offenen Aufforderung zur Interessenbekundung von der Kommission ausgewählt wurde.

Die Beantragung eines Domänennamens erfolgt jedoch nicht direkt bei EURid selbst, sondern bei einer seiner zugelassenen Registrierstellen. Eine Liste aller Registrierstellen und der Sprachen, in denen eine Registrierung möglich ist, finden Sie auf folgender Webseite: http://list.eurid.eu/registrars/.

Während des Registrierungsverfahrens erfragen die Registrierstellen von den Endnutzern verschiedene Kontaktangaben und technische Informationen, speichern die Kontaktangaben und übermitteln die technischen Informationen an ein zentrales Verzeichnis, nämlich das Register.

Das Register gibt diese Informationen in eine zentrale Datenbank ein und veranlasst ihre Aufnahme in die Internet-Zonendateien, damit die Domänennamen weltweit gefunden und im Internet sowie für die E-Mail genutzt werden können. Die Endnutzer schließen mit der Registrierstelle einen Vertrag, in dem die Bedingungen für Annahme und Aufrechterhaltung der Registrierung vereinbart werden.

Was tut die Kommission gegen missbräuchliche Registrierungen?

Gerade um solche Registrierungen zu verhindern, fand eine Vorabregistrierung statt. Vor dem Beginn der allgemeinen Registrierung in der Domäne „.eu” gab es eine „Vorabregistrierung” (/„Sunrise”/ ), bei der die Inhaber bestimmter Rechte (z. B. Handelsmarken, geografische Angaben, Urheberrechte) den entsprechenden „.eu”-Domänennamen registrieren lassen konnten, bevor die Registrierung ohne Vorbedingungen für die allgemeine Öffentlichkeit geöffnet wurde (/„Landrush”/ ).

Während der Vorabregistrierung hatten die Antragsteller 40 Tage Zeit, um ihre früheren Rechte an einem Namen nachzuweisen, ansonsten wurden die Namen wieder freigegeben und können ab dem 7. April 2006 von jedermann beantragt werden. Die Registrierung erfolgt stets in der Reihenfolge der Antragstellung, d. h. nach dem Grundsatz „wer zuerst kommt, mahlt zuerst”.

Es wurde ein vereinfachtes alternatives Streitbeilegungsverfahren geschaffen, damit Streitigkeiten oder konkurrierende Ansprüche auf einen Domänennamen, die zwischen einzelnen Antragstellern oder mit dem Register auftreten, schnell entschieden werden können.

Warum hat die Schaffung des Systems jahrelang gedauert?

Für die Schaffung eines Rechtsrahmens, der sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat verabschiedet werden muss, ist eine Zeitspanne von zwei Jahren durchaus normal. Außerdem hat sich die Kommission Zeit genommen, um die Bürger und Unternehmen der EU in allen Phasen dieses Vorhabens anzuhören. Deshalb wurden mehrere Konsultationen durchgeführt: vor und nach der Vorlage der Verordnungsentwürfe, zur Gestaltung der Registrierungspolitik und zur bestmöglichen Funktionsweise der alternativen Streitbeilegung.

Darüber hinaus hat sich die Europäische Union um ein System bemüht, das eine hohe Rechtssicherheit und einen hohen Verbraucherschutz garantiert. Dazu wurden neue Instrumente geschaffen, die noch nicht bei anderen Domänen erprobt worden waren (z. B. die Vorabregistrierung in zwei Stufen, zu der auch nicht eingetragene Rechte oder Familiennamen zugelassen wurden).

Welche Rolle spielen die EU-Organe seit dem Start der „.eu”-Domäne?

Die Europäische Union hat die Verantwortung für die Verwaltung der „.eu”-Domäne bis mindestens Oktober 2009 an EURid übertragen. Während dieser Zeit beaufsichtigt die Kommission lediglich die Arbeit des Registers, um sicherzustellen, dass es den dafür geschaffenen rechtlichen Rahmen einhält. Sie wird sich aber nicht aktiv in den Betrieb des Registers einmischen.

Was passiert, wenn jemand versucht, in der „.eu”-Domäne eine allgemeine Bezeichnung wie „Hotel” oder „Politik” zu registrieren?

Die Behandlung allgemeiner (oder generischer) Bezeichnungen ist kein spezielles Problem der „.eu”-Domäne, sondern eine allgemeine Frage des Markenrechts und sonstiger Namensrechte. Wie sollte mit Namen wie „Apple”, „Windows”, „Blackberry”, „Sun” oder „Orange” verfahren werden? Alle sind zweifellos allgemeine Bezeichnungen, gleichzeitig aber auch Markennamen.

Eben deshalb gab es zum Start der „.eu”-Domäne eine Vorabregistrierung, nämlich um zu klären, ob zu einem bestimmten Namen bereits eine Marke eingetragen worden ist. Ob nun jemand einen Namen rechtmäßig als Marke eingetragen hat, ist allerdings eine Frage des Markenrechts. Es ist nicht Sache des „.eu”-Registers, dies zu entscheiden. Diese Frage müssen die verschiedenen Interessenten (die den Namen oder die Marke für sich beanspruchen) unter sich und gegebenenfalls vor Gericht klären. EURid betrachtet alle eingetragenen Marken solange als rechtmäßig, wie nicht das Gegenteil bewiesen ist.

Sind der Kommission Missbräuche während der Vorabregistrierung bekannt? Was unternimmt sie dagegen?

Die Frage, wie Missbrauch möglichst wirksam verhindert werden kann, stellt sich bei jeder Einführung einer neuen Internet-Domäne. Das Europäische Parlament und der Rat haben deshalb EU-Verordnungen erlassen, in denen sie festlegen, nach welchen Regeln die Registrierung in der „.eu”-Domäne erfolgt. Mehr dazu unter: http://europa.eu.int/information_society/policy/doteu/

Der Kommission ist bekannt, dass während der Vorabregistrierung Anträge gestellt wurden, die auf „früheren Rechten” beruhen, welche offenbar nur zu spekulativen Zwecken erworben wurden. Der für die „.eu”-Domäne geltende Rechtsrahmen gestattet es allerdings weder der Kommission noch dem Register, die Inhaber früherer Rechte unterschiedlich zu behandeln. Für alle früheren Rechte gilt die gleiche „Vermutung der Rechtsgültigkeit”, weshalb sie als rechtmäßig gelten, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist.

Das europäische Recht sieht alle notwendigen Rechtsmittel vor, damit sich die Inhaber früherer Rechte gegen solchen Missbrauch durch Dritte zur Wehr setzen können. Dazu zählen gerade auch die Vorabregistrierung und das alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR). Die alternative Streitbeilegung ist ein außergerichtliches Schnellverfahren zur Lösung von Konflikten, das jedoch eine Klage gegen den Inhaber des Domänennamens oder gegen eine Entscheidung des Registers vor einem ordentlichen Gericht nicht ausschließt.

Fragen zu technischen Details oder konkreten Fällen sind direkt an das EURid zu richten (http://www.eurid.eu/en/general/ ).

Wie reagiert die Kommission auf Berichte über unseriöse Registrierstellen, die „.eu”-Domänennamen registriert haben sollen?

Die Kommission kann das Register nicht anweisen, bestimmten Registrierstellen nur wegen deren verdächtigen Verhaltens oder zweifelhafter Beweggründe die Zulassung zu entziehen. Wenn es Beweise dafür gibt, dass eine Registrierstelle gegen die für die „.eu”-Domäne geltenden Vorschriften verstoßen hat, so werden entsprechende Maßnahmen getroffen.

Wann stellt die Kommission auf „.eu” um?

Nicht nur die Kommission, sondern alle Gemeinschaftseinrichtungen stellen ihre Adressen mit Wirkung vom 9. Mai 2006 auf die neue „.eu”-Domäne um.

Dieser Tag hat eine besondere symbolische Bedeutung, denn es ist der „Europatag”. Er erinnert an die Erklärung von Robert Schuman, die zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte.

Ab dem 9. Mai 2006 werden sämtliche Webadressen der EU-Organe, die gegenwärtig auf „.eu.int” enden (der für internationale Organisationen bestimmten Domäne), einfach auf „.eu” gekürzt.

Die Adresse des Europa-Servers ändert sich beispielsweise von http://europa.eu.int in http://europa.eu. Die E-Mail-Adressen der Kommission, die gegenwärtig „Vorname.Nachname@cec.eu.int” lauten, werden zu Vorname.Nachname@ec.europa.eu.

Die alten und neuen Adressen werden mindestens ein Jahr lang nebeneinander bestehen bleiben.

Die Umstellung der Kommission auf „.eu” wird von Vizepräsident Siim Kallas geleitet, der auch den allgemeinen Übergang zur „E-Kommission” vorantreibt.

Was kostet so eine Umstellung und ist sie das wert?

Die Kosten der Umstellung aller Server der europäischen Organe und Einrichtungen auf die „.eu”-Domäne wird auf ca. 430 000 € für Geräte, Ausrüstungen und Personal geschätzt. Im Verhältnis zu den jährlichen Gesamtausgaben für die Informatik von etwa 120 Millionen € macht die Umstellung kaum ein halbes Prozent aus. Neue Geräte sind notwendig, weil es einen Übergangszeitraum von mindestens einem Jahr geben wird, in dem sowohl die alten als auch die neuen Adressen funktionieren müssen.

Es ist selbstverständlich, dass die europäischen Organe und Einrichtungen jede Gelegenheit nutzen, um ihre Sichtbarkeit und öffentliche Wahrnehmung als europäische Institutionen zu verbessern. Die Öffentlichkeit erwartet mit Recht, dass die EU-Organe zu den ersten gehören, die ihre europäische Identität auch im Internet hervorheben, und es gäbe viele Fragen und Zweifel, wenn sie das nicht täten. Im Hinblick auf das öffentliche Erscheinungsbild und die Online-Darstellung der EU-Organe ist dieses Geld sehr gut angelegt.

Die öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten investieren normalerweise und zu Recht noch viel größere Beträge in die Verbesserung ihrer öffentlichen Sichtbarkeit und die Bekanntmachung ihrer Dienste.

Baut Europa jetzt „sein eigenes Internet”?

Natürlich nicht. Das Internet ist eine globale Infrastruktur. Es ist der Dreh- und Angelpunkt des weltweiten Ideen- und Handelsaustauschs. Die europäische Domäne oberster Stufe „.eu” wird daher eine der vielen Internetdomänen in der Welt sein und ist in enger Abstimmung mit ICANN, der gemeinnützigen Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen, die das weltweite Domänennamensystem verwaltet, eingeführt worden.

Betrachtet man das Internet als ein globales Dorf, so ist „.eu” darin eine neu gebaute Straße. Wir hoffen schon, dass diese Straße bald zu einem großen Boulevard wird, aber jeder Europäer kann sich natürlich auch für jede andere Straße entscheiden, genauso wie alle Internet-Surfer weltweit die neue Straße „.eu” benutzen können.

Damit es auf dieser neuen und allen anderen Straßen keine Staus gibt, wurde die Einrichtung der „.eu”-Domäne zwischen ICANN und der Kommission vereinbart, bevor die entsprechenden EU-Vorschriften erlassen wurden. Am 21. März 2005 erkannte ICANN das von der Kommission ausgewählte und in Diegem (Belgien) ansässige Unternehmen EURid offiziell als die Stelle an, die von der Europäischen Union mit dem Betrieb der „.eu”-Domäne in den kommenden fünf Jahren beauftragt wurde. Daraufhin wurde „.eu” am 2. Mai 2005 in das Domänennamensystem aufgenommen.

Quelle: PM der Europäischen Kommission

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