Für ausrangierte Handys, Rasierapparate und Gameboys ist die Mülltonne seit Ende März tabu. Das neue Elektrogerätegesetz verpflichtet die Verbraucher, Altgeräte bei kommunalen Sammelstellen abzugeben. ”Dazu gehören große Haushaltsgeräte wie Kühlschrank und Waschmaschine, aber auch Produkte, an die man nicht gleich denkt wie Anrufbeantworter, Energiesparlampen oder Blutdruckmessgeräte”, erklärt Gitta Geue, Umweltreferentin der Verbraucherzentrale Bayern. Was bringen die neuen Bestimmungen für die Umwelt? Was müssen Verbraucher zukünftig beachten? Entstehen Kosten bei der Abgabe oder der Abholung von Geräten? Wer zahlt am Ende die Zeche? Über diese Fragen zu Elektroschrott informiert aktuell die Internetseite „www.bewusst-wie.de”. Das ist das Online-Magazin der Verbraucherzentrale für Alltag, Region und nachhaltiges Leben.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern
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