Bundesnetzagentur eröffnet Konsultationsverfahren zur Regulierungsverfügung bei Bitstrom
Die Bundesnetzagentur hat in ihrem aktuellen Amtsblatt die Regulierungsverfügung zum ATM-Bitstrom-Zugang zur Kommentierung gestellt. Dabei plant die Behörde, die Deutsche Telekom AG (DT AG) zu einem transparenten und diskriminierungsfreien Vorprodukt zu verpflichten, dessen Entgelt der nachträglichen Preiskontrolle unterliegen soll.
„Nachdem wir die beherrschende Marktmacht der DT AG in diesem Vorproduktmarkt festgestellt hatten, wollen wir sie dazu verpflichten, ihren Wettbewerbern ein Vorprodukt für den Breitbandzugang zur Verfügung zu stellen, bei dem die Wettbewerber selbst die Servicequalität bestimmen können. So ist es den Wettbewerbern möglich, sich nicht nur über den Preis sondern auch über die Qualität von anderen Produkten im Markt abzuheben”, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Mit der Veröffentlichung sind alle interessierten Kreise aufgerufen, bis zum 24. April 2006 das Vorhaben der Bundesnetzagentur zu kommentieren.
Für den Markt für IP-Bitstrom, bei dem das Backbone-Netz über das Internetprotokoll gemanagt wird und in erster Linie für den Massenmarkt gedacht ist, wird eine gesonderte Regulierungsverfügung ergehen. Dementsprechend wird dazu in nächster Zeit ein eigenes Konsultationsverfahren eröffnet.
Quelle: PM der Bundesnetzagentur
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