Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf. Durch dieses Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung. Dem viel beachteten Urteil des OLG München kommt nach Meinung von Rechtsexperten eine grundlegende Bedeutung weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu. Mitte Januar 2005 hatte heise online über die neue Version der Software "AnyDVD" von Slysoft berichtet. AnyDVD soll laut Slysoft nicht nur den CSS-Schutz von DVDs entfernen, sondern auch drei weitere Kopiersperren für DVDs aushebeln. Der Bericht von heise online enthielt eine kritische Würdigung der Angaben des Software-Herstellers. Der Musikindustrieverband IFPI bezeichnete Passagen des Textes als Werbung beziehungsweise als Anleitung zum Raubkopieren, insbesondere, weil in der Originalversion des Artikels ein Link zur Homepage des Software-Herstellers gesetzt war.
Aus dem Heise.de Newsticker: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63428
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare