Nach fast zweijährigen Verhandlungen über die „Ergänzenden Vertragsbedingungen IT"(EVB-IT) haben sich BITKOM und das Bundesministerium des Innern (BMI) jetzt in einem Mediationsverfahrenauf einen Kompromissvorschlag bei den Haftungsbedingungen verständigt.Danach soll bei ITK-Aufträgen der öffentlichen Hand die Haftung des Auftragnehmerskünftig auf den einfachen Auftragswert beschränkt sein. Bei Verzug soll je nach Einzelfall gegebenenfallseine geringere Haftungsgrenze gelten. Die Haftung für entgangenen Gewinnsoll weiterhin ausgeschlossen bleiben, und bei Schadensersatz wegen Datenverlust soll dieausgewogene Regelung der aktuellen „Ergänzenden Vertragsbedingungen IT" (EVB-IT) gelten.Die Delegation der öffentlichen Hand muss sich von den Vertretern der Bundesländer undder anderen Bundesressorts für die öffentliche Hand den Mediationsvorschlag bestätigenlassen. Der erzielte Kompromiss bedarf zudem der Zustimmung der BITKOM-Mitgliedsunternehmen.Der BITKOM-Lenkungsausschuss Recht und Öffentliche Aufträge hat daher eineUmfrage bei den Mitgliedsunternehmen gestartet. Unternehmen, die bisher nicht im Verteilerdes Forum Recht vertreten sind, können sich auch direkt mit der BITKOM-Geschäftsstellein Verbindung zu setzen.Im März hatte BITKOM-Präsident Willi Berchtold mit Bundesinnenminister Otto Schily eineMediation zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand vereinbart, deren Positionen weit auseinanderlagen. Insbesondere bei der Frage der Begrenzung der Haftung für leichte Fahrlässigkeitund Verzug bestand zwischen der öffentlichen Hand und der ITK-Wirtschaft bisherDissens.p>
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