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Dass viele „hochpreisige“ Produkte im Internet oftmals weit unter Ladenpreis gehandelt werden, ist vielen Herstellern und Distributoren schon länger ein Dorn im Auge – so vielfältig wie das Angebot in den Online-Shops ist, so vielfältig sind mittlerweile auch die Methoden, Einfluss auf die Preise zu nehmen. Allerdings führen solche Manöver nicht immer zum Erfolg, wie ein Distributor für Kontaktlinsen kürzlich feststellen musste.
• Sachverhalt
• Vorgehensweise
o Einverständniserklärungen
o Löschungsabrede mit eBay
o Großhandelsverbot
o Preispflege
• Reaktion des Bundeskartellamts
• Fazit
Das Unternehmen wollte den Weitervertrieb der ausgelieferten Kontaktlinsen in zweierlei Hinsicht „steuern“: einerseits sollten die Abgabepreise der Endhändler einem gewünschten Niveau entsprechen, andererseits sollte der Weitervertrieb im Internet gänzlich unterbleiben. Hierbei bediente man sich folgender Methoden:
o
Druckausübung auf Internet-Händler, deren Abgabepreise nicht dem gewünschten Niveau entsprachen;
o Vereinbarungen/abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Anhebung dieser Abgabepreise;
o Anbieten/Gewähren von Vorteilen für „willfährige“ Internet-Händler;
o Vereinbarungen/abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Wahrung der gewünschten Abgabepreise.
Im Einzelnen gingen Mitarbeiter des Unternehmens dabei wie folgt vor:
Zunächst wurde den Abnehmern bei der Erstbestellung von bestimmten Kontaktlinsen eine schriftliche Einverständniserklärung abverlangt, mit der diese sich verpflichteten, diese nicht im Internet zu vertreiben. Zusätzlich wurden mit einigen Händlern sog. „Jahreskonditionen“ schriftlich vereinbart, welche ebenfalls den Zusatz enthielten, dass der jeweilige Abnehmer die Kontaktlinsen nicht aktiv im Internet anbieten werde.
Mit eBay wurde kurzerhand eine generelle Löschungsabrede vereinbart, sodass es zeitweise gar nicht möglich war, die betroffenen Kontaktlinsen auf der eBay-Plattform anzubieten.
Mit mindestens vier großen Abnehmern wurde ferner vereinbart, dass diese die jeweiligen Kontaktlinsen ausschließlich an Endverbraucher und nicht an „kleinere“ Händler abgeben. Hierdurch waren Teile des Einzelhandels zeitweise vom Großhandel mit diesen Linsen abgeschnitten.
Ein besonderes Augenmerk wurde auf die „Preispflege“, also die Wahrung des gewünschten Preisniveaus, gelegt. Im einzelnen gingen Mitarbeiter des Unternehmens dabei wie folgt vor:
Das Bundeskartellamt sah in dieser Vorgehensweise diverse Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie gegen den EG-Vertrag (EGV), genauer: Ordnungswidrigkeiten nach § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. Art. 81 Abs. 1 EGV, § 81 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 1 GWB und §§ 9 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, 14 Abs. 1, 30, 130 OWiG:
Dementsprechend wurde das Unternehmen mit einem empfindlichen Bußgeld belangt, und zwar in Höhe von 15% des relevanten Umsatzes.
„Preispflege“ und gelenkter Vertrieb scheinen in letzter Zeit bei so manchem Distributor als kurzweiliges Hobby beliebt zu sein. Neben dieser Erkenntnis zeigt sich in dem oben umrissenen Fall jedoch auch sehr schön, mit welchen Methoden hierbei auf die Endhändler Einfluss genommen werden kann.
Allerdings ist hierbei durchaus auch eine Grenze zwischen (noch) legalen Empfehlungen und unzulässiger Druckausübung zu beachten. „Drangsalierten“ Internet-Händlern ist jedenfalls anzuraten, sich nicht alles gefallen zu lassen und sich etwa gegen solche wie die oben dargestellten Maßnahmen zur Wehr zu setzen.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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4 Kommentare
Kommentar von E.K.
zum Beitrag Für den Durchblick: Illegale „Preispflege“ im Internet-Handel
Vielfach ist es aber so,das große Händler mit hohem Jahresumsatz Ihre Produkte online und auch auf ebay verkaufen dürfen und der kleine Händler mit geringen Umsätzen nicht, obwohl er sich auch an... » Weiterlesen
Kommentar von Oldenfelde
zum Beitrag Für den Durchblick: Illegale „Preispflege“ im Internet-Handel
...solche Unterstützung von Ihrem Hersteller zu erhalten. Ein "vernünftiger" Preis erst macht es möglich, zu einer Ware auch den passenden Service und eine gewisse großzügige Kulanz bei "Problemen"... » Weiterlesen
Kommentar von max
zum Beitrag Für den Durchblick: Illegale „Preispflege“ im Internet-Handel
Das ist doch leider wohl in den meisten Branchen Standard. Wir haben keine interessanten Markenlieferanten der nicht mehr oder minder so agiert.
Kommentar von René Z.
zum Beitrag Für den Durchblick: Illegale „Preispflege“ im Internet-Handel
Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich kleinere Händler aus Angst vor einem etwaigen Belieferungsstop eben doch dransalieren lassen; nur so lässt es sich erklären, dass in Ihrem geschilderten Fall... » Weiterlesen
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