Bald wieder eine neue Widerrufsbelehrung? Bundesregierung bringt Gesetzesentwurf über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge ein

von RA Jan Lennart Müller, 03.12.2010, 15:03 Uhr
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Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH im Jahr 2009 (Urteil vom 03.09.2009, Rechtssache C 489/07, der Fall „Messner“) sieht sich die Bundesregierung veranlasst das bestehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers, insbesondere die Rechtsfolgen zum Wertersatz anzupassen. In seiner Entscheidung urteilte der EuGH, dass die bestehende deutsche Regelung zum Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen, nach der ein Unternehmer von einem Verbraucher für die Nutzug der im Fernabsatz verkauften Waren bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann, gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.

1. Überblick zu den geplanten Änderungen

Die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger teilt anlässlich des Gesetzesentwurfs im Rahmen der Pressemitteilung folgendes mit:

Der Verbraucherschutz beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften wird verbessert. Bestehende Widerrufsrechte sollen wirklich genutzt werden können: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig keinen Wertersatz mehr leisten, wenn sie die Ware lediglich prüfen und den Vertrag dann widerrufen. In einem Geschäft kann sich der Kunde die Produkte in Ruhe ansehen, bevor er sich endgültig zum Kauf entscheidet. Beim Einkauf mit dem Telefon oder im Internet darf nichts anderes gelten. Daher ermöglicht das Widerrufsrecht dem Verbraucher nun auch bei Fernabsatzgeschäften, die Ware in Ruhe anzusehen und zu prüfen. Das Recht zum Widerruf darf nämlich nicht dadurch entwertet werden, dass bereits für eine bloße Prüfung der Ware Wertersatz zu zahlen ist. Darauf weist auch der Europäische Gerichtshof hin.

Als Änderungen sind geplant, dass ein neuer § 312e und § 312f  in das BGB aufgenommen werden, die bisherigen §§ 312e bis 312g BGB werden die §§ 312g bis 312i BGB. Darüber hinaus soll § 357 Abs. 3 BGB noch entsprechend geändert werden, hinzu kommen würde noch eine Anpassung des Art. 246 § 3 EGBGB sowie überarbeitete Versionen der Muster zur Widerrufs- und Rückgabebelehrung. Ferner sind noch andere gesetzliche Anpassungen geplant, die an dieser Stelle aber aufgrund mangelnder Relevanz nicht erörtert werden.

2. Inhaltliche Auswirkungen der geplanten Änderungen

Durch den neuen § 312e BGB-E würde eine Sonderregelung für den Anspruch auf Nutzungswertersatz bei Warenlieferungen im Fernabsatz integriert werden, die zusätzliche Tatbestandsvoraussetzungen enthielte. Die Begründung des Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung vermerkt hierzu folgendes:

Hiernach schuldet der Verbraucher dem Unternehmer bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren in Zukunft nur Wertersatz für Nutzungen, soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Weitere Voraussetzung ist, dass der Unternehmer den Verbraucher auf diese Rechtsfolge hingewiesen und über sein Widerrufsrecht belehrt hat oder dass der Verbraucher von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat. Diese neue Regelung wird wegen des Sachzusammenhangs mit der bisherigen Regelung des § 312d Absatz 6 BGB über den Wertersatz bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen in einem Paragraphen zusammengefasst, der die Überschrift „Wertersatz bei Fernabsatzverträgen“ erhält.

Nach Maßgabe des geplanten § 357 Abs. 3 BGB-E würde auch hinsichtlich des Wertersatzes für die Verschlechterung der Ware infolge der Ingebrauchnahme ein neuer Maßstab gelten:

Für eine Verschlechterung, die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstanden ist, hat der Verbraucher in Zukunft gleichfalls nur Wertersatz zu leisten, soweit die Verschlechterung auf einem Umgang mit der Sache beruht, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Insoweit wird die Regelung des bisherigen § 357 Absatz 3 BGB angepasst. Die Beweislast für die Frage, ob die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über ein Prüfen der Sache hinausgeht, wird vom Verbraucher auf den Unternehmer verlagert. Aus Gründen der Einheitlichkeit soll diese nur geringfügig veränderte Regelung grundsätzlich für alle Widerrufsrechte gelten.

Aus den vorstehenden Änderungen würde auch eine Anpassung der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen notwendig werden. Zumindest sähe der Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Gegensatz zur letzten Änderung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts eine Übergangsfrist von drei Monaten ab Inkrafttreten (das Gesetz würde einen Tag nach Verkündung in Kraft treten.

3. Zusammenfassung der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Wertersatz infolge eines Widerrufs

Nutzungswertersatz für Gebrauchsvorteile wäre nur zu leisten, soweit der Verbraucher die Ware in Kenntnis seines Widerrufsrechts in einer Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausginge (§ 312e Absatz 1 BGB-Entwurf). Dasselbe würde für den Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware (§ 357 Absatz 3 BGB-Entwurf) gelten. Sollte das Gesetz in der Entwurfsform verabschiedet werden und somit Gesetz werden, sähen sich Händler gezwungen, ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen erneut zu ändern.

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Leser-Kommentare

8 Kommentare

Von wegen Gleichstellung....

21.12.2010, 11:36 Uhr

Kommentar von Der Gründer zum Beitrag Bald wieder eine neue Widerrufsbelehrung? Bundesregierung bringt Gesetzesentwurf über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge ein

Und wieder einmal sind die Onlinehändler die Dummen. Inzwischen ist aus der eigentlich gutgemeinten Regelung des Widerrufsrechts ein Volkssport für Schnorrer geworden. Es wird bestellt und benutzt... » Weiterlesen

vebraucherfreundlicher widerruf = eine neue form der volksverdummung

18.12.2010, 08:30 Uhr

Kommentar von Doris zum Beitrag Bald wieder eine neue Widerrufsbelehrung? Bundesregierung bringt Gesetzesentwurf über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge ein

verbraucherfreundlich sehe ich anders! suchen wir mal die folgen - welche wären: 1. einige schwarze schafe (kunden) werden schamlos ausnutzen, was ihnen gesetzlich gestattet wurde 2. die... » Weiterlesen

Ich hätte gern...

17.12.2010, 19:34 Uhr

Kommentar von Martina Neff zum Beitrag Bald wieder eine neue Widerrufsbelehrung? Bundesregierung bringt Gesetzesentwurf über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge ein

...eine riesengroße Schneekugel - da alle Politiker rein und kräftig durchschütteln! Vielleicht hilfts! Einen Kommentar abzugeben ist ja schön und gut - hilft aber leider nichts. Wie kann man... » Weiterlesen

wie weit geht das noch....

17.12.2010, 15:47 Uhr

Kommentar von ein davon "betroffener" mündiger Verkäufer ! zum Beitrag Bald wieder eine neue Widerrufsbelehrung? Bundesregierung bringt Gesetzesentwurf über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge ein

zwischenzeitlich ist ja bekannt daß diese Regierung wirklichkeitsfremd arbeitet und uns alle ins Unglück stürzt, wie lange soll das so weitergehn ??? Wir versenden im Monat ca. 500 Pakete mit einem... » Weiterlesen

am besten wäre

16.12.2010, 17:23 Uhr

Kommentar von Otto Bößnek zum Beitrag Bald wieder eine neue Widerrufsbelehrung? Bundesregierung bringt Gesetzesentwurf über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge ein

Bei uns können Sie leider keinen Widerruf geltend machen. Kaufen Sie bitte nur, wenn Sie damit einverstanden sind. (Klick) Ich finde eine eindeutige Aussage, die vorallem jeder versteht und nicht... » Weiterlesen

Änderung des Widerrufsrechts

16.12.2010, 14:08 Uhr

Kommentar von Gerald Arendes zum Beitrag Bald wieder eine neue Widerrufsbelehrung? Bundesregierung bringt Gesetzesentwurf über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge ein

wir handeln mit Reizstromgeräten und Zubehör. Hier muß der Anwender Elektroden am Körper ankleben, Inkontinenzsonden werden z.B. eingeführt, Reizstromhandschuhe angezogen us.. Nach neuem Recht... » Weiterlesen

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