Leserkommentar zum Artikel

Rechtssichere E-Mail-Werbung: So geht's!

Viele Webseitenbetreiber bieten E-Mail-Newsletter an, beachten häufig aber nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine wirksame Einwilligungserklärung für E-Mail-Werbung. Wir stellen verschiedene Muster für abmahnsichere Einwilligungserklärungen zur Verfügung und gehen auch inhaltlich auf die rechtlichen Anforderungen an Newsletter ein.

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Mag.

Beitrag von Angelika Wohofsky
30.08.2016, 12:55 Uhr

Meines Wissens als Online Marketer geht das nicht. Es muss VOR Absenden der E-Mail Adresse über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Auch ist die Bestätigungsmail WERBEFREI zu halten. Viel nachdenklicher stimmt mich aber die neue Datenschutzrichtlinie, die ab 2018 in der EU gilt. Danach sollen alle akquirierten Adressen, auch die vor 2018 erfassten, nach neuem Recht behandelt werden. Also sollte man die Adressen-Akquise bereits heute auf die rechtlichen Vorgaben von 2018 ausrichten.

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  • - von D. Boesche, 08.05.2018, 13:19 Uhr

    Darf man sich von den Bestandskunden, die sich nicht explizit zum Newsletter angemeldet haben, per Mail die Einwilligung zum Newsletterversand einholen und kann man sie dann genauso behandeln wie diejenigen, die das Häkchen bei der Newsletter-Checkbox gesetzt haben? Oder muss man dann auch wieder... » Weiterlesen

  • Wohin mit der Widerrufsbelehrung von H. Weigl, 17.08.2015, 18:27 Uhr

    Danke für den sehr interessanten Artikel. Könnte die Widerrufsbelehrung auch im Bestätigungsmail stehen? Den langen Wust in einer schmalen Sidebar unterzubringen, ist nicht optimal. Mit Dank im Voraus und beste Grüße Huberta Weigl

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