Leserkommentar zum Artikel
Goodbye Flüsterpost: Einführung eines innerbetrieblichen Chats nicht mitbestimmungspflichtig
Neben den traditionellen Kommunikationswegen im Betrieb besteht mittlerweile durchaus auch die Möglichkeit, einen eigenen Mitarbeiter-Chatroom einrichten. Die Einführung eines solchen ist dabei per se nicht mitbestimmungspflichtig.
Bemerkenswert
Beitrag von Rene Werth
23.04.2015, 08:13 Uhr
Das Urteil ist äußerst bemerkenswert, existieren doch mittlerweile viele Beispiele für BV's zum Thema Instant Messaging in unterschiedlichsten Unternehmen, die anderer Auffassung sind als in diesem Urteil geschildert. Hat dieses Urteil noch Bestand oder gibt es zu diesem Thema zwischenzeitlich anders gelagerte Urteile? Offensichtlich ist es ja bereits 6 Jahre her.
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