Leserkommentar zum Artikel

„Netz-Fahndung“: Bundesnetzagentur überprüft den Vertrieb von Funk- und Kommunikationsgeräten

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommnikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) überprüft derzeit stichprobenartig die Vertreiber von Funk- und Telekommunikationsanlagen, insbesondere WLAN-Geräten – gesucht wird hierbei nach Geräten, die nicht den Vorgaben des FTEG entsprechen. Wie die Mitarbeiter der BNetzA vorgehen können und welche Fehler sie suchen, erfahren Sie hier.

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berechtigter Regulierungswahn? gibt es Ausnahmen?

Beitrag von Ralph
05.09.2014, 10:24 Uhr

...was ist beispielsweise mit dem alten Handfunkgerät oder dem alten Küchenmixer von 1990 ohne Zertifizierung? Inverkehrbringen ohne Zertifikat dann wohl verboten und auch der Betrieb!?... Gleichzeitig überschwemmt tonnenweise gefährlichster Technik insbes. von asiatischen Herstellern mit CE-Kennzeichnung legal den europäischen Markt, wo bleibt da die Bundesnetzagentur und andere Behörden? Ich nenne das erfolgreiche Lobby-Arbeit!...

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  • Na ja,.. wird doch schon besser..... von Schlappstruller, 06.11.2012, 04:13 Uhr

    .. man denke nur an die Bluthundes vom damaligen "Gilb" (Funkmessdienst) . Die haben ja echt (!!) tagelange Jagd auf Kinder gemacht, wenn die an ihre Handgurke 10mtr. Draht angeklemmt haben, was etwas besser funkte als die 1m Antenne Ich empfehle das Buch von Franzis-Verlag 5 vier ruft Monitor. Da... » Weiterlesen

  • Bundesnetzagentur von Thosch, 04.10.2010, 12:11 Uhr

    Die R&TTE Richlinie, unter die alle Funkanlagen fallen, setzt EU Recht um und ist somit kein spezifisch deutsches Problem oder Gesiteshaltung

  • oh gott von pornoeule, 29.05.2010, 19:51 Uhr

    sinnlose behörde mit sinnlosen zielen..genauso ist man es in deutschland gewohnt..schämen solltet ihr euch alle...

  • Ohne Worte von Dieter, 29.03.2010, 11:43 Uhr

    Wahnsinn, auf was man alles zu achten hat...

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