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„Netz-Fahndung“: Bundesnetzagentur überprüft den Vertrieb von Funk- und Kommunikationsgeräten
vom 25.06.2009, 11:55 Uhr
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...was ist beispielsweise mit dem alten Handfunkgerät oder dem alten Küchenmixer von 1990 ohne Zertifizierung? Inverkehrbringen ohne Zertifikat dann wohl verboten und auch der Betrieb!?......
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.. man denke nur an die Bluthundes vom damaligen "Gilb" (Funkmessdienst) . Die haben ja echt (!!) tagelange Jagd auf Kinder gemacht, wenn die an ihre Handgurke 10mtr. Draht angeklemmt haben, was...
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Die R&TTE Richlinie, unter die alle Funkanlagen fallen, setzt EU Recht um und ist somit kein spezifisch deutsches Problem oder Gesiteshaltung
sinnlose behörde mit sinnlosen zielen..genauso ist man es in deutschland gewohnt..schämen solltet ihr euch alle...
Wahnsinn, auf was man alles zu achten hat...
5 Kommentare