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Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Fortbildung des Arbeitnehmers, will er sich absichern: Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, soll er die Kosten an den Arbeitgeber zurückzahlen. Solche Rückzahlungsvereinbarungen sind jedoch häufig in unzulässiger Weise vereinbart – mit der Folge, dass der Arbeitgeber leer ausgeht…
Beitrag von Thomas Fröba
24.01.2012, 21:20 Uhr
Sehr geehrte Frau Schulten,
bei mir stellt sich folgender Sachverhalt ein.
4 Schulungen bei einem Maschinenhersteller.
3x 1 Woche
1x 3 Tage.
Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 8000€.
Durch diese Schulungen, bei denen es keine "Abschlussprüfung" gab, werden nun von mir Aufgabenlösungen verlangt die einfach nicht machbar sind nach nur 4 Wochen Schulung.
Mein Verbleib in der Firma soll laut Vertrag nun 3 Jahre dauern.
Durch die Überforderung die teilweise schon in Panik ausarten möchte ich schnellstmöglich die Firma verlassen.
Sind 3 Jahre Verbleib in diesem Fall angemessen?
Danke für ihre Antwort
Thomas Fröba
Rückzahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag: Wann der Arbeitgeber leer ausgeht von 26.07.2010
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