Leserkommentar zum Artikel

Persönliches Verabschiedungsschreiben: Kann wettbewerbswidrig sein

Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen eines älteren Urteils (vom 22.04.2004, Az. 05 I ZR 303/01) entschieden, dass ein persönliches Verabschiedungsschreiben eines Mitarbeiters, das dieser vor einem Wechsel zu einem Wettbewerber an die durch ihn betreuten Kunden versendet, unter bestimmten Voraussetzungen wettbewerbswidrig sein kann. Das Gericht hat außerdem ein wettbewerbswidriges Verhalten des neuen Arbeitgebers festgestellt, da dieser den Mitarbeiter zu dem Schreiben „angestiftet“ hat.

» Artikel lesen


Verabschiedungsschreiben

Beitrag von Hamilton
10.06.2010, 13:45 Uhr

Ist das Verabschiedungsschreiben auf "pivatem" Papier verfasst, erscheint es mir unproblematisch. Bin mir nicht sicher, inwieweit ein Wechsel auch einfach mal personenbezogen ist. Oftmals "hängt" man als Kunde an seinen Geschäftspartnern und nicht so sehr an dem Betrieb für die sie tätig sind. Ob dies gleich als wettbewerbswidrig einzustufen ist, finde ich fraglich...Ist doch nett so ein Schreiben...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • KANN? von Chris, 08.02.2011, 15:15 Uhr

    Das Schreiben kann also wettbewerbswidrig sein. Also mal wieder "es kommt darauf an". Kennt jemand noch mehr einschlägige Urteile, die über diese Verabschiedungsschreiben entscheiden?

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei