Neues Muster der IT-Recht Kanzlei: Reaktionsschreiben an betroffene Kunden nach Hacking-Angriff auf Online-Shop
Hacking-Angriffe auf Online-Shops oder Verkaufskonten auf Plattformen sind der wahrgewordene Alptraum eines jeden Händlers. Wie durch Geisterhand werden in der Folge teilweise tatsächlich nicht verfügbare Artikel zum Verkauf angeboten, teilweise die Bankdaten durch Hinterlegung einer hackereigenen Bankverbindung so geändert, dass Kaufpreiszahlungen den Kriminellen zufallen. Zwar ist der Händler bei Hacking-Angriffen grundsätzlich nicht schutzlos gestellt und muss regelmäßig nicht für den betroffenen Kunden entstandene Schäden aufkommen. Dies gilt es diesen jedoch zunächst in einem beschwichtigenden und versöhnlichen Ton mitzuteilen. Exklusiv für Mandanten hat die IT-Recht Kanzlei ein Musterschreiben zur Information von Betroffenen ausgearbeitet, mit welchem die Ereignisse dargelegt, die Rechtslage dargestellt und schließlich eine Haftung zurückgewiesen werden kann.
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1 Kommentar
was tun, wenn bereits Geld auf eines der Konten von Betrügern ausgezahlt wurde? Die Zahlungsabwicklung von eBay wird das Verkäuferkonto in diesem Fall ja ins Minus bringen, wenn der Käufer seinen Betrag erstattet bekommt?!
Gruß