Rechtssichere Werbung mit Garantien: IT-Recht Kanzlei bietet Muster an

Sie sind Händler und werben mit Begriffen wie "Garantie", "Herstellergarantie" oder "2 Jahre Garantie"? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Endverbraucher gut sicht- und lesbar dahingehend aufzuklären, dass die gesetzlichen Rechte des Vebrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,welchen genauen Inhalt die Garantie hat und welche wesentlichen Angaben für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind.
Gehen Sie auf Nummer sicher und nutzen Sie das Muster "[Werbung mit Herstellergarantien](http://www.it-recht-shop.de/muster-werbung-garantien-p-181-1.html) " der IT-Recht Kanzlei.
Vorteile:
- Schnell: Direkt nach Zahlungseingang verfügbar!
- Einfach umzusetzen: Im Lieferumfang enthalten sind Handlungsanleitungen und Kommentierungen
- Aktuell: Neuester Rechtsstand
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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