Streitschlichtung

Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform

Diese Handlungsanleitung dient der Umsetzung der gesetzlichen Informationspflicht hinsichtlich der Verlinkung der sog. „Online-Streitbeilegungsplattform“ (im Folgenden: „OS-Plattform“) auf der Webseite des Unternehmers bzw. dessen Auftritt im Rahmen einer Verkaufsplattform (wie Amazon.de, dawanda.de, eBay.de, etsy.de, hood.de etc.).

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Informationspflicht des Online-Händlers zu nationalen Streitbeilegungsmechanismen auf Grund von EU-Richtlinien

Der Online-Händler ist auf Grund der einschlägigen EU-Richtlinien in der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, für den Verbraucher alternative Streitbeilegungsverfahren bereitzustellen. Wenn sich allerdings der Online-Händler einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfeverfahren unterworfen hat (sei es freiwillig auf Grund einer Vereinbarung oder in bestimmten Fällen durch Gesetz) dann muss er den Verbraucher auf Grund der einschlägigen EU-Richtlinien über die Möglichkeit eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens informieren. Nur, was gilt in dem Zusammenhang, wenn ein Online-Händler Waren in andere EU-Staaten vertreibt? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.

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Europaweite Informationspflicht für Online-Händler: Verlinkung auf neue Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung

Die IT-Recht Kanzlei hat kürzlich dahingehend informiert, dass Online-Händler ab dem 9.1.2016 eine neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung zu erfüllen haben, indem sie einen Link zur neuen Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitstellen. Nur, was gilt in dem Zusammenhang, wenn ein Online-Händler Waren in andere EU-Staaten vertreibt? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.

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Neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung ab dem 09.01.2016 – Abmahnung vermeiden!

Alles neu macht der Januar: Online-Händler müssen ab dem 09.01.2016 eine neue Informationspflicht erfüllen, welche Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 zwingend vorsieht. Online-Händler haben die neue Informationspflicht auf ihren Webseiten und Marktplatzpräsenzen zu erfüllen und sollten im Interesse einer maximalen Rechtssicherheit zudem ihre Rechtstexte auf den aktuellsten Stand bringen. Übrigens: Entgegen anderslautender Berichte im Internet kann der Onlinehändler seine „Verlinkungspflicht“ bereits jetzt erfüllen.

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Streitschlichtung für Verbraucher im Online-Handel wird gesetzlich geregelt - neue Informationspflichten

Für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern im Zusammenhang mit online geschlossenen Verträgen wird es künftig die Möglichkeit einer gesetzlich geregelten Streitschlichtung geben. Einen Gesetzentwurf, der dafür einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffen soll, hat der zuständige Rechtsausschuss kürzlich gebilligt, nachdem er zuvor noch eine Reihe von Änderungen beschlossen hatte. Die geplante Gesetzesänderung wird u. a. auch neue Informationspflichten für Online-Händler mit sich bringen.

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