Auftraggeber nach § 98 GWB?

Vergaberecht: Kammern unterliegen dem Vergaberecht

Anlässlich der Überprüfung einer in Bayern ansässigen Industrie- und Handelskammer durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) wurde festgestellt, dass diese IHK einige Beschaffungen mit einem Auftragswert über 25.000,- € nicht öffentlich ausgeschrieben hatte. Die IHK hielt sich für rechtlich nicht verpflichtet, die Vergabe- und Vertragsordnungen zu beachten. Dieser Auffassung widersprach der Bayerische Oberste Rechnungshof, was aus seinem Jah-resbericht 2011 hervorgeht.

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