Auftraggeber nach § 98 GWB?

Vergaberecht: Kammern unterliegen dem Vergaberecht
Anlässlich der Überprüfung einer in Bayern ansässigen Industrie- und Handelskammer durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) wurde festgestellt, dass diese IHK einige Beschaffungen mit einem Auftragswert über 25.000,- € nicht öffentlich ausgeschrieben hatte. Die IHK hielt sich für rechtlich nicht verpflichtet, die Vergabe- und Vertragsordnungen zu beachten. Dieser Auffassung widersprach der Bayerische Oberste Rechnungshof, was aus seinem Jah-resbericht 2011 hervorgeht.

Anlässlich der Überprüfung einer in Bayern ansässigen Industrie- und Handelskammer durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) wurde festgestellt, dass diese IHK einige Beschaffungen mit einem Auftragswert über 25.000,- € nicht öffentlich ausgeschrieben hatte. Die IHK hielt sich für rechtlich nicht verpflichtet, die Vergabe- und Vertragsordnungen zu beachten. Dieser Auffassung widersprach der Bayerische Oberste Rechnungshof, was aus seinem Jah-resbericht 2011 hervorgeht.
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Unsere Leistungen im Vergaberecht
Wir beraten Auftraggeber bei der Erstellung von rechtsicheren Vergabeunterlagen und Bieter bei der Abgabe optimal gestalteter Angebote
Im Einzelnen unterstützen wir Auftraggeber u.a. bei:
-
Vorbereitung der Vergabe
- Anlegen der Vergabeakte
- Aktenvermerke
- Wahl der Vergabeart
- Zeitplan
- Rollenfestlegung
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Vertragsunterlagen
- Leistungsbeschreibung
- Preisblatt
- Vertragsbedingungen
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Erstellung der Vergabeunterlagen
- Festlegung der Eignungskriterien
- Bekanntmachung
- Anschreiben,
- Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien
- Auswertung der Angebote
- Durchführung eines Verhandlungsverfahren
- Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber bei Vergabeüberprüfungen (Rügen, Nachprüfungsverfahren
Ihre Ansprechpartnerin im Vergaberecht
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Vergabeunterlagen in der Praxis, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung, Vertrag und Preisblatt
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Theorie und Praxis des neuen EVB-IT Cloudvertrages
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02.11.2023, Online-Seminar