LG Düsseldorf: Pflichten bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung
Das LG Düsseldorf hat in einem Urteil über die Informationspflichten bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung auf Basis des neu eingeführten § 11 Abs. 1 PAngV entschieden. Der Antragsgegner im Verfahren hatte in seinen Prospekten für Produkte zwei Preise angegeben, wobei der niedrigere Preis mit einem Sternchen und der teurere mit einem durchgestrichenen Preis gekennzeichnet war. Ein Wirtschaftsverband hielt diese Werbung für unzulässig, da sie den Verbraucher nicht über den niedrigsten Gesamtpreis informierte. Das LG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung grundsätzliche Ausführungen zu den neuen Pflichten bei Preisnachlässen gemacht.