Preisangabenverordnung

Abmahnung: Falscher Bezugspunkt bei Grundpreisangabe (hier: Abtropfgewicht)

Ein häufiger Stolperstein im erfolgreichen Online-Handel: Grundpreis- und Abtropfgewichtsangaben. Eine aktuelle Abmahnung bemängelt den Verkauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen ohne korrekten Bezugspunkt für die Grundpreisangabe, nämlich das Abtropfgewicht. Über den konkreten, abgemahnten Verstoß und rechtssichere Grundpreisangaben lesen Sie in unserem Beitrag.

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LG Düsseldorf: Pflichten bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung

Das LG Düsseldorf hat in einem Urteil über die Informationspflichten bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung auf Basis des neu eingeführten § 11 Abs. 1 PAngV entschieden.

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LG Osnabrück: Preisangaben in einer Google-Ads-Werbeanzeige

Ein Händler täuscht über den Preis, wenn Google Ads einen Preis nennt, der nur ab einer bestimmten Mindestbestellmenge gilt – ohne diesen Hinweis. Laut LG Osnabrück verstößt das gegen den Grundsatz der Preiswahrheit und Preisklarheit.

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Muss beim Anbieten von Gürteln der Grundpreis angegeben werden?

Die Frage klingt jetzt erstmal etwas seltsam, hat aber ihre Berechtigung: Denn bei Gürteln, die nach Länge angeboten werden, würde grds. auch die Grundpreispflicht gem. § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV gelten.

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OLG München: Grundpreisangabe bei Set-Angebot mit verschiedenen Tee-Sorten

Das OLG München hat darüber zu befinden gehabt, ob im Falle der Abgabe eines Set-Artikels (bestehend aus unterschiedlichen Tee-Sorten) der Grundpreis angegeben werden muss.

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AG Köln: Der Grundpreis ist auch bei Klebebändern anzugeben (selbst bei einem Angebot von Länge x Breite)

Das AG Köln hatte mit Urteil vom 23.05.2016 (Az.: 142 C 566/15) entschieden, dass auch Klebebänder von der Grundpreisangabepflicht betroffen sind, selbst wenn im Rahmen des Online-Angebots die Angabe Länge x Breite erfolgt. Konkret sah das Gericht eine Verpflichtung zur Angabe des auf die Länge bezogenen Grundpreises nach Metern für gegeben, lesen Sie hier die Begründung des Gerichts:

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LG Hamburg: Die Grundpreisangabe bei eBay muss in der Artikelüberschrift stehen

Wer beim Verkauf seiner Waren verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, muss diesen, sofern er seine Produkte über das Internethandelsportal ebay vertreibt, bereits in der Angebotsübersicht und nicht erst in der Artikelbeschreibung mitteilen. Dies hat das Landgericht Hamburg in einem am 24. November verkündeten Urteil entschieden (327 O 196/11).

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