Gerätevergütungspflichten
Keine Gerätevergütung für Computer
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass für PCs keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass für PCs keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.
Achtung Händler – Vergütungspflicht nach dem neuen Urheberrechtsgesetz!
Das neue Urheberrechtsgesetz, das durch den sog. „Zweiten Korb“ reformiert worden und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat in vielerlei Hinsicht Neuerungen zu bieten. Im öffentlichen Fokus standen bisher vor allem die Änderungen hinsichtlich der Privatkopie, die insbesondere die Nutzer sog. Peer-2-Peer-Netzwerke bzw. sog. „Internet-Tauschbörsen“ betreffen, die dort Musikstücke tauschen.
Das neue Urheberrechtsgesetz, das durch den sog. „Zweiten Korb“ reformiert worden und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat in vielerlei Hinsicht Neuerungen zu bieten. Im öffentlichen Fokus standen bisher vor allem die Änderungen hinsichtlich der Privatkopie, die insbesondere die Nutzer sog. Peer-2-Peer-Netzwerke bzw. sog. „Internet-Tauschbörsen“ betreffen, die dort Musikstücke tauschen.
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.
Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05) hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05) hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist.
BGH: Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Woche entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Woche entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) Rolf Plühmer / PIXELIO · Bild 2) Antje Delater / PIXELIO · Bild 3) GerdaB / PIXELIO · Bild 4) Thorsten de Jong / PIXELIO · Bild 5) wurzlsepp / PIXELIO