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BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google
Der BGH hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.
3 minWeitere Niederlage: Für Google an der Thumbnail-Front
Die Einschläge für Google in Deutschland kommen näher. Nun hat das Landgericht Hamburg in zwei fast gleichnamigen Entscheidungen (Urt. v. 26.09.2008 - Az.: 308 O 42/06) und (Urt. v. 26.09.2008 - Az.: 308 O 248/07) einem Künstler Recht gegeben, der sich dagegen gewehrt hatte, dass seine Werke als Fotografien in der Google Suchmaschine ohne seine Genehmigung in Form von Thumbnails (kleine Bildvorschau) auftauchten.
7 min 1OLG Jena: Herstellung von Thumbnails ohne Zustimmung des Urhebers rechtswidrig
Das Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) (Az. 2 U 319/07) entschied am 27.02.2008, dass Google mit der Herstellung von Thumbnails ohne Zustimmung des Urhebers die Rechte des Urhebers des für das Thumbnail verwendeten Bildes verletzt. Dies begründe aber dann keine Ansprüche des Urhebers gegen Google, wenn der Urheber eine Suchmaschinenoptimierung vorgenommen habe, die die “crawler“ von Google geradezu anlockten.
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