Streaming
Urheberrecht bei Videostream-Filmen
Die Bundesregierung hält das „reine Betrachten“ eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung: So lautet die Kernbotschaft der Antwort (18/246) auf eine Kleine Anfrage (18/195) der Linksfraktion, die Auskunft über die juristische Bewertung der Affäre um das im Internet zugängliche Videostream-Portal Redtube verlangt hatte, das Sexfilme im Programm hat. Allerdings sei bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt worden, so die Regierung, ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstelle, die Rechte von Urhebern verletze. Letztlich könne diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Bei dieser in Luxemburg ansässigen Instanz handelt es sich um das EU-Gericht.
Die Bundesregierung hält das „reine Betrachten“ eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung: So lautet die Kernbotschaft der Antwort (18/246) auf eine Kleine Anfrage (18/195) der Linksfraktion, die Auskunft über die juristische Bewertung der Affäre um das im Internet zugängliche Videostream-Portal Redtube verlangt hatte, das Sexfilme im Programm hat. Allerdings sei bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt worden, so die Regierung, ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstelle, die Rechte von Urhebern verletze. Letztlich könne diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Bei dieser in Luxemburg ansässigen Instanz handelt es sich um das EU-Gericht.
Problem: Ist die Nutzung einer Internetseite wie kino.to, auf welcher kostenlos aktuelle Kinofilme durch Streaming angesehen werden können, rechtlich zulässig?
Auf www.kino.to kann man sich kostenlos viele, teilweise sogar aktuelle Kinofilme durch Streaming anschauen. Viele Nutzer dieser Seite sind sich jedoch unsicher, ob die Nutzung für sie legal ist.
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Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) videostram; Bildquelle: Shutterstock · Bild 2) © ioannis kounadeas - Fotolia.com