E-Mails im Zivilprozess – ohne Beweiswert?
Recht haben, aber nicht Recht bekommen – das kann bei Beweisnot passieren. Denn der Erfolg eines Gerichtsprozesses hängt maßgeblich von der Beweislage ab. Wenn der Gegner den klägerischen Vortrag bestreitet und der Kläger die Tatsachen, auf die er seinen Anspruch stützt, nicht beweisen kann, wird der Kläger in der Regel den Prozess verlieren. Als Beweismittel können mangels schriftlicher Unterlagen oft lediglich E-Mails vorgelegt werden. In solchen Fällen kommt es vor Gericht immer wieder zu Beweisproblemen...