10.06.2020, 15:16 Uhr |
Haftung
LG Frankfurt a. M.: Haftung für Hyperlinks
Der BGH hat bereits im Jahr 2016 entschieden, dass Webseitenbetreiber unter Umständen für verlinkte Inhalte haften. Danach haftet der Linksetzende für fremde Inhalte wie für eigene, wenn er sich die fremden Inhalte „zu Eigen macht“. Doch was bedeutet „zu Eigen machen“ konkret in diesem Kontext? Die Entscheidung des LG Frankfurt am Main gibt darauf Antworten.