Haftung

LG Frankfurt a. M.: Haftung für Hyperlinks
Der BGH hat bereits im Jahr 2016 entschieden, dass Webseitenbetreiber unter Umständen für verlinkte Inhalte haften. Danach haftet der Linksetzende für fremde Inhalte wie für eigene, wenn er sich die fremden Inhalte „zu Eigen macht“. Doch was bedeutet „zu Eigen machen“ konkret in diesem Kontext? Die Entscheidung des LG Frankfurt am Main gibt darauf Antworten.

Der BGH hat bereits im Jahr 2016 entschieden, dass Webseitenbetreiber unter Umständen für verlinkte Inhalte haften. Danach haftet der Linksetzende für fremde Inhalte wie für eigene, wenn er sich die fremden Inhalte „zu Eigen macht“. Doch was bedeutet „zu Eigen machen“ konkret in diesem Kontext? Die Entscheidung des LG Frankfurt am Main gibt darauf Antworten.

Haftungsklauseln in Verträgen: Was sind eigentlich „mittelbare Schäden“?
„Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.“ Solche und ähnliche Klauseln finden sich relativ häufig in Verträgen. Doch welche Schäden fallen unter den Begriff des „unmittelbaren“ und welche unter den des „mittelbaren Schadens“, welche unter „direkte Schäden“ oder „indirekte Schäden“? Und ist ein solcher Haftungsausschluss überhaupt wirksam?

„Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.“ Solche und ähnliche Klauseln finden sich relativ häufig in Verträgen. Doch welche Schäden fallen unter den Begriff des „unmittelbaren“ und welche unter den des „mittelbaren Schadens“, welche unter „direkte Schäden“ oder „indirekte Schäden“? Und ist ein solcher Haftungsausschluss überhaupt wirksam?
Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens):
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens):