Bildrechte-Nutzungsvertrag
OLG Frankfurt a.M.: Verzicht eines Fotografen auf Urhebernennung in Upload-Vertrag mit Fotolia wirksam
Lichtbildaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und lassen Urheberrechte der Fotografen entstehen. Um ihr Material gewinnbringend zu lizenzieren, greifen viele Fotografen auf Microstock-Portale zurück, über welche Nutzer die Bilder in Datenbanken finden und Nutzungsrechte an ihnen erwerben können. Über einen Upload-Vertrag mit dem Portal partizipieren die Fotografen an den Einnahmen, verzichten hierin aber häufig auch auf ihr Recht zur Urhebernennung (Urheberhinweis). Dass ein solcher Verzicht nicht unzulässig und damit wirksam ist, entschied jüngst das OLG Frankfurt am Main.
Lichtbildaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und lassen Urheberrechte der Fotografen entstehen. Um ihr Material gewinnbringend zu lizenzieren, greifen viele Fotografen auf Microstock-Portale zurück, über welche Nutzer die Bilder in Datenbanken finden und Nutzungsrechte an ihnen erwerben können. Über einen Upload-Vertrag mit dem Portal partizipieren die Fotografen an den Einnahmen, verzichten hierin aber häufig auch auf ihr Recht zur Urhebernennung (Urheberhinweis). Dass ein solcher Verzicht nicht unzulässig und damit wirksam ist, entschied jüngst das OLG Frankfurt am Main.
Rechteeinräumung an Bildern und Videos: IT-Recht Kanzlei bietet Bildrechte-Nutzungsvertrag zum Festpreis an
Wer über das Internet erfolgreich verkaufen will, muss Werbung betreiben. Werbung in einem dynamischen Medium wie dem Internet lebt von grafischer Gestaltung. Ohne Nutzung von Bildern und Videos wird deshalb der gewünschte Aufmerksamkeitsgrad nicht erreicht, und der Verkaufserfolg bleibt aus. Wer jedoch fremde Werke rechtssicher für seine Werbezwecke nutzen will, wird um eine vertragliche Regelung hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten nicht herumkommen.
Wer über das Internet erfolgreich verkaufen will, muss Werbung betreiben. Werbung in einem dynamischen Medium wie dem Internet lebt von grafischer Gestaltung. Ohne Nutzung von Bildern und Videos wird deshalb der gewünschte Aufmerksamkeitsgrad nicht erreicht, und der Verkaufserfolg bleibt aus. Wer jedoch fremde Werke rechtssicher für seine Werbezwecke nutzen will, wird um eine vertragliche Regelung hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten nicht herumkommen.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 2) © shoot4u - Fotolia.com