EuGH-Schlussantrag: Luxusartikelhersteller sollen Vertrieb auf Online-Marktplätzen untersagen dürfen
Die Präsenz auf verschiedenen Online-Marktplätzen vertreten zu sein, ist für den Erfolg im Online-Handel heutzutage oft unumgänglich. Die Händler profitieren von der Bekanntheit und Reichweite der Marktplätze. Der Schlussantrag des Generalanwalts Wahl vom 26.07.2017 könnte jedoch schon bald das Ende für Luxuswaren auf Online-Markplätzen bedeuten, denn seiner Meinung nach „kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, seine Waren auf Drittplattformen zu verkaufen“.