Internet-Systemverträge
BGH: Der Internet-Systemvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag
Der BGH hat am 4. Februar 2010 entschieden, dass der Internet-System-Vertrag [in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Die vertragstypologische Einordnung von IT-Verträgen ist seit dem Siegeszug der Informationstechnik in alle Lebensbereiche eine Herausforderung für IT-Juristen. Es geht darum, die bekannten und bewährten BGB-Vertragstypen auf völlig neue Geschäftsprozesse anzuwenden. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind je nach vertragstyplogischer Einordnung des Vertrages sehr unterschiedlich. Der BGH hat nun in seinem Urteil die Gelegenheit ergriffen, nicht nur zur vertragstypologischen Einordnung des Internet-System-Vertrags sondern auch anderer IT-Verträge Stellung zu nehmen.
Der BGH hat am 4. Februar 2010 entschieden, dass der Internet-System-Vertrag [in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Die vertragstypologische Einordnung von IT-Verträgen ist seit dem Siegeszug der Informationstechnik in alle Lebensbereiche eine Herausforderung für IT-Juristen. Es geht darum, die bekannten und bewährten BGB-Vertragstypen auf völlig neue Geschäftsprozesse anzuwenden. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind je nach vertragstyplogischer Einordnung des Vertrages sehr unterschiedlich. Der BGH hat nun in seinem Urteil die Gelegenheit ergriffen, nicht nur zur vertragstypologischen Einordnung des Internet-System-Vertrags sondern auch anderer IT-Verträge Stellung zu nehmen.
Schnellsuche
Ihre Ansprechpartnerinnen
Kommende Seminare
-
Workshop – Einbeziehung der EVB-IT Verträge in die Vergabeunterlagen
-
EVB-IT Erstellungsvertrag in Theorie und Praxis
-
EVB-IT Systemvertrag in Theorie und Praxis
-
Vertragsrecht für Nicht-Jurist*Innen – Ein Kompakt-Seminar
12.07.2024 -
Crashkurs: EVB-IT in Theorie und Praxis für Rechtsanwält*Innen, Behörden- oder Firmenjurist*Innen
17.05.2024