Geheimhaltungsvertrag (NDA)

Der Geheimhaltungsvertrag (NDA), in der Anwendung ohne Geheimnis
20.05.2008, 15:59 Uhr | Geheimhaltungsvertrag (NDA)

Der Geheimhaltungsvertrag (NDA), in der Anwendung ohne Geheimnis
Der Geheimhaltungsvertrag (NDA), in der Anwendung ohne Geheimnis

Im IT-Bereich stellt das Firmen-Know-How, die Datensammlungen und der Quellcode der selbst entwickelten Software oft das eigentliche Betriebskapital dar. Dieses gilt es folgerichtig mit allen Mitteln zu schützen. Dennoch ist es oft nicht vermeidbar, vertrauliche Informationen mit Wettbewerbern bereits bei Vertragsanbahnung auszutauschen. Ein solcher Austausch erfordert zwingend eine Geheimhaltungsvereinbarung, die aber oft hinsichtlich Ausprägung und Umfang Unsicherheiten bei den Vertragspartnern auslöst.

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