BGH: Internet-Plattformen wie YouTube bei Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer potenziell schadensersatzpflichtig
Bisher waren Betreiber von Videosharing- und Streaming-Plattformen bei Urheberrechtsverletzungen von Nutzern nur zur Unterlassung verpflichtet, nicht jedoch zu Schadensersatz oder gar Auskunft über die Identität der Verletzer. Nach einer Entscheidung des EuGH in einem Vorlageverfahren zur unmittelbaren Ersatz- und Auskunftspflicht von Portalbetreibern hat nun der BGH die Vorgaben des höchsten EU-Gerichts auf das deutsche Recht übertragen.