Da geht's lang - zum Urheberrechtsschutz von Stadtplänen und Landkarten
Das Urheberrecht bezweckt den Schutz des Schöpfers eines Werkes gegen unbefugte wirtschaftliche Verwertung seiner schöpferischen Leistung. Was viele vergessen: Das Urheberrecht gilt auch im Internet und auch für Stadtpläne. Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Hinweisbeschluss vom 26. Februar 2014 (Az.: I ZR 121/13) erneut in einem Rechtsstreit, dass auch Stadtpläne und Landkarten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz genießen, wenn es sich dabei um eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG handelt.